Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Räder

  • In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) steht ja nur noch eine Reifenkombi drinnen.
    Ich frag mich jetzt schon die ganze Zeit, wie man z.B. bei einer Verkehrskontrolle feststellen will, ob man die montierten Räder fahren darf oder nicht. Bei mir z.B. steht ja nur 195/65 R15 drinne, ab Werk hatte ich aber 205/55/R16 Winterräder und 225/40/R18 Sommerräder Original von VW ausgeliefert bekommen.

  • Der Gesetzgeber sieht folgendes vor:
    Neuerungen bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)


    Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Fahrzeugdaten und die in allen EU-Ländern einheitlich geltenden Kennziffern (Codes) aufgeführt. Sie sollen eine schnelle europaweite Überprüfung der Fahrzeugdaten ermöglichen. Neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten soll künftig auch überprüft werden können, ob der Fahrer die für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.


    Die Bedeutung der einzelnen Kennziffern wird auf der Rückseite des Dokuments erläutert. Dieses kann, wie bisher, auf Personalausweisgröße zusammengefaltet werden.


    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält sämtliche zur Fahrzeugkontrolle erforderlichen Einzeldaten. Sie ist - wie bisher der Fahrzeugschein - bei Fahrten mit dem Fahrzeug mitzuführen.


    Künftig wird allerdings nur noch eine zulässige Bereifung eingetragen. Innerhalb des Genehmigungsumfangs können zwar andere Reifen- oder Felgenkombinationen ohne zusätzliche Begutachtung gewählt werden. Welche Kombinationen von Felgen und Reifen allerdings zulässig sind, soll der Betriebserlaubnis entnommen oder beim Fahrzeughersteller erfragt werden. Für nicht genehmigte Teile muss eine Änderungsabnahme durchgeführt und ein Sachverständigengutachten beigebracht werden.


    Man sollte also immer mal einen Ausdruck an Bord haben, aus dem hervorgeht welche Reifen man Serienmäßig fahren darf.
    Sie auch MichaelNeuhaus.de


    Das reicht dann aus.
    In der Regel ist es aber so, dass Räder die Größer sind wie die normal, diese eingetragen sind, die Räder beinhalten die kleiner sind und logischerweise gefahren werden dürfen.
    Hast Du alsi 225 eingetragen und fährst Serie nen 205er dann sollte das dem Kollegen von der Rennleitung wohl schon einleuchten, obwohl die meisten ja nicht gerade die selbigen sind!!


    Groß beinhaltet also in der Regel meistens auch klein!!
    So sishet das unser TÜV.


    Aber einfach mal GOOGLEn


    Grüßchen


    Und hier noch mal ein wenig genauer!!!!!


    Änderungen zur Eintragung Reifenkombi 01.10.2005


    Hier sollte es klar draus hervorgehen!!


    Und vielleicht sollte man einfach mal seinen Fahrzeugschein mit der aktuellen Eintragung vor einer neuen Eintragung kopieren und zu den Papieren tun.
    Dann kann eh niemand etwas sagen

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