Mobilitätsgarantie

  • Hey, bin mir nicht sicher in welche Kategorie ich das Thema stellen sollte...


    Was hat es sich mit der Mobilitätsgarantie auf sich?? bekommt bzw. hat man ein Recht auf einen Ersatzwagen falls sein Auto in der Werkstatt ist?? oder nur während der Garantiezeit?? mein Golf ist jetzt drei Jahre alt und sie haben meinen Vater zu Fuß nach Hause laufen lassen, ist zwar nicht weit, aber trotzdem denke ich hätte man doch einen Wagen anbieten müssen oder nicht??


    vorallem wenn man auf ein Auto angewiesen ist und berufstätig ist...

    Einmal editiert, zuletzt von Timbaland ()

  • mobi hat nix mit einem werkstatt aufenthalt zu tun...


    haben die kein fahrservice.. wenns schon kein auto gibt....


    lass dich mal aufklären beim händler was mobi ist oder google mal....


    mobi ist ne art adac. dann hast du ein anspruch auf ein auto und auch nur dann wenne mal liegen bleibst..... (keine reifenpanne) dann kommt der notdienst raus 24 stunden 7 tage die woche...




    gut das das ich das auch mache....

    2 Mal editiert, zuletzt von Michael m ()

  • Mobilitätsgarantie greift nur wenn dein Auto sich aus eigener Kraft nicht mehr fortbewegen lässt, oder nen defekt hat der die Fahrtüchtigkeit außer Kraft setzt.
    Dann wirste abgeschleppt, und bekommst für max. 3 Tage nen Ersatzwagen. Die Mob-Garantie gilt so lange, wie du regelmäßig deinen Service bei VW machen lässt, mit jedem Service verlängerst du um 1 Jahr.
    Reguläre Werkstattaufenthalte haben nichts mit der Mob-Garantie zu tun.
    Also nen Ersatzwagen für die Dauer des Werkstattaufenthaltes geht auf deine eigenen Kosten, außer du hast nen total freundlichen Freundlichen^^

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