Garantie Golf V

  • Hallo,



    wer von Euch weiß wie das mit der Garantie bei VW geregelt wird.


    Bei mir ist folgendern Fall. Mein Auto wurde im März 06 das erste mal zugelassen und die Auslieferung von VW war im Feb. 06. Ich dachte natürlich meine Garantie würde am März laufen, jetzt hat mir doch vor kurzem ein VW-Händler gesagt, das ist nicht richtig, die Garantie läuft ab dem Auslieferungsdatum. Ich habe daraufhin natürlich bei der VW Hotline angerufen und die gute Damen meinte tatsächlich es ist wirklich so, die Garantie beginnt ab der Auslieferung und Nulldurchsicht (oder so änlich).


    Ich finde das ist ein starkes Stück, bei mir sind es "nur" drei Wochen Differenz. Aber es kann ja manchmal durchaus sein, das man ein Lagerfahrzeug kauft, und wenn das dann schon 3 Monate bei Händler war dann ist die Garantie schon ein 1/4 Jahr abgelaufen.


    Auch seltsam ist , dass die Garantieverlängerung immer ab dem EZ Datum gilt.


    Gruß


    Batim

  • ich weiß leider nichts definitives, ABER das kann ich mir nich vorstellen.


    Einfaches Beispiel: Wenn ich heute zum Elektrofachmarkt gehe und mir ne tolle neue Kaffeemaschine kaufe, die durchaus vor 5 Monaten produziert worden sein kann und auch schon so lange beim Händler im Regal stehen kann, dann bekomme ich doch trotzdem meine Garantie ab Kaufdatum.


    Ananlog dazu sollte doch dann beim Neufahrzeug das Datum der EZ gelten.
    Alles andere wäre doch für den Käufer überhaupt nicht transparent. :O

  • Die Werksgarantie beginnt an dem Tag, an dem der VW-Händler an dem Fahrzeug eine Übergabeinspektion durgeführt hat. Das machen andere Hersteller auch so.


    In meinen Augen kann man auch nicht unbedingt Elektronmaschinen mit Kraftfahrzeugen vergleichen. So ein Auto wird ja nun mal nicht in einer hübschen Umverpackung zum Händler geliefert wird, dort eingelagert wird und dann am Kauftag verpackt an Dich übergeben. Auspacken, starten, fertig. So einfach ist das bei Kraftfahrzeugen nicht. Außerdem ist das Kaufdatum ja nicht gleich Auslieferungsdatum. Kaufdatum ist das Datum der Vertragsunterzeichnung. ;)


    Wenn im Rahmen einer Übergabeinspektion ein Mangel festgestellt wird, ist das doch sicher auch in Deinem Sinne, dass dieser bereits vor Auslieferung an Dich beseitigt wird und über Gewährleistung abgerechnet wird. Wenn die Gewährleistung erst bei Auslieferung an Dich beginnt und Du u.U. ein fehlerhaftes Fahrzeug übergeben bekommst wärst Du sicher auch nicht glücklich. Wie soll der Händler das abwickeln wenn der Mangel nicht innerhalb des Gewährleistungszeitraumes aufgetreten ist? ;)


    Das ist jetzt einfach meine Sichtweise...

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!