Hallo,
bei mir stehen einige TÜV-Eintragungen demnächst ins Haus (Fahrwerk, Felgen, ...) und wollte mal Fragen ob ich die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) mitnehmen muss oder reicht der Fahrzeugschein? Ich bin der Meinung, dass in den neuen "Fahrzeugbrief" nichts mehr eingetragen wird, sondern nur noch in den Fahrzeugschein? :O
Gruß Markus