was der typ betreibt ist noch viel strafbarer - du bist ja im recht (willst dein geld wieder)
Betrug?
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Hallo,
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Zitat
Original von daheym
was der typ betreibt ist noch viel strafbarer - du bist ja im recht (willst dein geld wieder)Betrug erfordert Vorsatz. Weiß bislang noch kein Mensch was hier überhaupt los ist, vielleicht ist er im Urlaub, krank, entführt worden. Deshalb zunächst mal SCHRIFTLICH kontaktieren und auf Reaktion warten.
Eines garantiere ich Dir, wenn ihr beide vor Gericht steht, steht der auf jeden Fall besser da.
Und mal eben weil "Du bist ja im Recht (willst dein Geld wieder)"....Schwachsinn! Wenn er sein Geld wiederhaben will, dann auf dem üblichen Privatklageweg. Mahnbescheid kannste Dir sparen, reich lieber gleich Klage ein.
Lastschrift ohne Einwilligung des Kontoinhabers ist strafbar, und mit der Ausrede "ja aber ich wollt doch mein Geld wieder" wirste vom Richter auch ziemlich alt aussehen...
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Original von Golf3_1.8T
Betrug erfordert Vorsatz....
... und eine überschießende Innentendenz, nämlich Selbst- oder Drittbereicherungsabsicht
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Also, Lastschrift geht nicht!!!!! Bin bei der Bank. Er müsste eine Unterschrift haben, ansonsten wird Sie auch keine Bank einlösen!
Überweisungsrückruf funktioniert nur wenn die Überweisung noch nicht bei der Empfängerbank angekommen ist, also Max. 3 eher 2 Tage innerhalb Deutschlands!
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Zitat
Original von Antje
... und eine überschießende Innentendenz, nämlich Selbst- oder Drittbereicherungsabsicht
Ich kenn mich zwar nur in den schweizer Gesetzen aus. Aber bei uns ist es so, dass Betrug ein sog. Antragsdelikt ist. Der Geschädigte (in dem Fall GTI ruler) kann bei der Polizei Strafantrag stellen. Damit wird die Polizei/Staatsanwaltschaft "beauftragt" in der Sache zu ermitteln. Diesen Strafantrag kann man bis zu 3 Monate nach Unterschrift wieder zurückziehen. Also wenn der Verkäufer dann doch noch innerhalb der 3 Monate liefern würde, könnte man wieder zur Polizei latschen, Rückzug vom Strafantrag unterschreiben und die Daten werden mit nem Bericht abgelegt. Aber das Strafverfahren wird eingestellt.
Keine Ahnung, ob das bei euch auch so läuft, aber bei uns gibts das...
Aber ich würd auch erst mal schriflich mahnen...
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bei uns ist das grundsätzlich kein Antragsdelikt, sondern wird von amtswegen verfolgt. Ausnahmen bestehen nur wenn es sich um eine geringwertige Sache (50 Euro) handelt oder wenn der Betrug von einem Angehörigen begangen wird... § 263 IV i.V.m. §§ 247, 248a StGB
... die StA fängt hier sowieso erst an zu ermitteln, wenn die drei Monate verstrichen, sonst könnte ja jeder kommen und das würde den Staat ne unmenge an geld kosten... und wieso dann den Antrag zurückziehen wenn der anschließend gezwungen wird zurückzuzahlen, dann is das schwein ja trotzdem strafbar
lisa: bist du bei der polizei?
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Gibt´s keinen Forenuser der da in der Nähe wohnt? Der könnte unter der Adresse ja mal hinfahren und schauen ob da irgendwas den Eindruck eines bestehenden Gewerbes erweckt.
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oha, noch eine???
Ist doch keine Schande -
Öhm.. ja, danke...
Ja, ich glaub, das war damals ein Thema in meinem Willkommens-Thread.
@JonnyCalzone: Wie? Du auch? Bin ich doch nicht die einzige, die sich in solchen Foren rumtreibt? Cool... :baby:
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Keine Sorge Lisa, wirst deswegen nicht anders behandelt wie "normale Menschen" wir haben doch ein Herz für Randgruppen!!!
[Blockierte Grafik: http://www.vagboard.de/wbb2/images/kuss.gif]
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aber grad erst ausbildung fertig, oder... bist ja nur ein jahr älter als ich...
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