ist dieser wert gesetzlich vorgeschrieben oder können die fahrwerkshersteller da eigene werte in einem zulässigen bereich angeben?
ich habe gestern mal bei mir vorne gemessen (ohne tieferlegung). das sind jetzt schon 370mm. das fk gewinde ist ja zugelassen bis 65mm. aber 65mm? das wären dann ja um die 305mm. wie kann das angehen? auf der einen seite sollen/müssen es für den tüv 330mm sein, aber im tüv geprüften bereich sind es 305mm, wenn ich das gewinde in diesen bereich völlig ausnutzen will. das passt doch nicht zusammen oder was meinen die spezies dazu?
thx