Reaktion der Grünen auf vorne Getönnte Seiben

  • hallo streitigkeiten könnt ich auch per pn ausmachen... das hat hier net viel verloren oder?

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • mir gehen nicht die argumente aus, nur gehört das nicht zum thema. er hat auf reaktionen der grünen gefragt und nicht nach deinen...


    zudem wurde ich nicht ausfallend sondern das sind tatsachen...

  • Hey leut macht mal locker will net das sich wegen mir zwei leeute an den kragen gehen. Werd sie glaub ich nur ganz leicht verspiegeln. Weil glaub das ist das beste bei einem Silber/Schwarzem Auto. Oder was meint ihr dazu?? Ja aber man muss sie dann nur runter pullen und was ist mit geldstrafe???



    Gruß Stephan

  • Zitat

    Original von 911stephan
    Ja aber man muss sie dann nur runter pullen und was ist mit geldstrafe???


    Keine Betrieberlaubnis = 3 Punkte und ca 60-70€

  • Fakt ist das die Geldstrafe 75€ beträgt und das für den Fahrer und ggf. für den Halter. Diese Strafe gilt allerdings nur wenn dabei keine Gefährdung entstanden ist, im Falle eines Unfalls kann dieser Fakt sogar die Schuldfrage beeinflußen(zu Ungunsten des vorn getönten) und die Strafe bei weiten höher ausfallen, das liegt dann im ermessen der zuständigen Behörde! Weiterhin ist es auch richtig das man mit dem Tönen der vorderen Scheiben eine Veränderung am Fahrzeug vornimmt die nicht legitim ist und damit den Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet! Beispiel -- Pedalkappen die nicht eingetragen sind 3 Punkte weil die Betriebserlaubnis des KFZ erlischt --> das wiederum führt dazu das der Versicherungsschutz flöten geht wegen grober Fahrlässigkeit...sicher alles Auslegungssache aber so siehts aus

  • Zitat

    Original von Mogul


    Keine Betrieberlaubnis = 3 Punkte und ca 60-70€


    3 Punkte, Geldstrafe 50 € und 25 € Bearbeitungsgebühr...


    zahl sowas öfters... (meist aus Faulheit :D )

  • Zitat

    Original von DerMichi


    3 Punkte, Geldstrafe 50 € und 25 € Bearbeitungsgebühr...


    zahl sowas öfters... (meist aus Faulheit :D )


    Wieviel Punkte hasten jetzt schon??? :]

  • Ja aber ich glaub ich mach des trotzdem aber bis zum Forumtreffen ist auch noch genug zeit. Oder ich mach es erst nächstes jahr weil da hab ich dann auch keine Probezeit mehr. Ach scheiße ich weis echt net was ich machen soll

  • Zitat

    Original von Gora-Frau


    Aber habe nun immer einen Satz unbehandelte Scheiben dabei; zumindest wenns auf Treffen geht.


    Ich glaube Du bist eich ECHTER Freak :D ;)

  • Zitat

    Original von Mogul


    Keine Betrieberlaubnis = 3 Punkte und ca 60-70€


    Das ganze für den Fahrer und falls der nicht gleichzeitig der HAlter ist, bekommt der das gleiche nochmal drübergebrummt!


    Außerdem sind Tönungsfolien nicht generell auf den vorderen Seitenscheiben verboten!
    Weiß nur so viel das die Scheiben auf jeden Fall nicht vorgetönt sein dürfen und nur bestimmte Folie erlaubt ist!
    Was nun genau keine Ahnung!

  • um mich meinem vorredner anzuschließen, es gibt z.b diese einbruchshemmende Folie die die Scheibe zusammenhalten soll wenn einer versucht die einzuschlagen, sowas ist z.b als folie erlaubt denke ich!


    darf halt nur net getönt sein oder !

  • Also die Einbruchhemmende Folie wird ja wohl erlaubt sein...


    Auch bei getönten Folien könnte es schnell zur Auslegungssache werden - die einen sehen es so, die anderen so, es soll ja manche grüne geben, die ein Auge zudrücken.

  • Zitat

    Original von Zwilling
    Die Tönugsfollien sind aus guten Grunde verboten.
    Das ist und bleibt fakt.


    Der gute Grund das die die Sicht versperren? Wenn die zeitweise stören kann man ja wohl das Fenster runtermachen. =)

  • Also das Folien die Sicht versperren find ich schwachsinn! Was sollen das denn für Folien sein!
    Ich kann meine Heckscheibe auch nicht runterklappen und brauche es auch nicht, da die Sicht in keinster Form eingeschränkt wird!


    zu der bruchhemmenden Folie! So wirklich soll die wohl auch nicht erlaubt sein, weil wenn man die anbringen darf ist es nicht erklärbar warum man nicht andere Folien auch anbringen darf!(Natürlich nur bis zu einer bestimmten Tönung!) Das war zumindest damals noch so!
    Seit dem wir nur noch Autos mit ner Folie höchstens bis zur B-Säule haben interessiert mich das Thema nicht mehr ganz so!
    PS: Wir hatten damals ne Folie die angeblich auf den vorderen Seite zugelassen war, aber allerdings nur auf nicht vorgetönten!
    Leider sind beim Polo 6N auch schon die Scheiben vorgetönt! Und um mal Back to Topic zu kommen! Hatten damals auch mal ne Auseinandersetzung mit den grünen!
    Nachdem er sich die ABE durchgelesen hatte war er sich auch nicht mehr sicher ob das nun erlaubt ist oder nicht! Haben sich dann auf 50 DM Strafe geeinigt und die Folien mussten raus!
    Sind aber drin geblieben und so mit verkauft wurden!


    Also bis denne!

  • Zitat

    Original von HansMaulwurf
    Also das Folien die Sicht versperren find ich schwachsinn! Was sollen das denn für Folien sein!
    Ich kann meine Heckscheibe auch nicht runterklappen und brauche es auch nicht, da die Sicht in keinster Form eingeschränkt


    es geht auch darum, dass die gesetzeshüter mal bei dir vorne reingucken wollen. du könntest ja an der Ampel mit ner knarre neben denen stehen aber die Polizei würde dies net sehen durch die Folie. Es geht eher ums EINsehen und net ums RAUSgucken... ;)


    wie ich in cuba war, da haben die taxen alle scheiben schwarz rundum.. :D :D

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