ZitatAlles anzeigenOriginal von dimko86
es liegt doch aber im interesse deines verkäufers den fall aufzuklären, immerhin wird auch sein image beschädigt. jetzt verstehe ich nicht warum die arglist beim magdeburger nicht bewiesen werden kann??? was sagen deine anwälte.
weiterhin ist doch mit der untersuchung deiner vw werkstatt bewiesen, dass dein mehr km drauf hat. wie weit soll denn deine beweispflicht noch gehen?
ich finde es toll, dass du mit deinem fahrzeug zufrieden bist, allerdings ist ein bisschen entschädigung doch immer gut;) wie sieht es mit dem tacho aus? muss der jetzt vorgespult werden? rein rechtlich gesehen, ist doch jetzt jede modifikation am km-stand widerrechtlich.
grüße
so gesehen hast du Recht. Bei Fahrzeugverkauf bin ich verpflichtet, den tatsächlichen KM Stand anzugeben und den Unfallschaden, ansonsten würde ich arglistig täuschen..........
kurz gesagt, ich bin jetzt der gearschte