[Studienarbeit] HIIIILFEEEE gebraucht

  • servus kollegen,


    ich brauche mal hilfe...und zwar nicht beim auto, sonder beim thema studium bzw studienarbeit ;( ;(


    ich studiere, wie einige hier wissen, an der berufsakademie bwl, fachrichtung immobilienwirtschaft. ich muss morgen in einer woche eine studienarbeit abgeben. das thema ist (in etwa):


    die aufgaben eines weg(wohnungseigentums)-verwalter bei einer instandsetzungsmaßnahme / der ablauf einer solchen instandsetzungsmaßnahme.


    ich hab ca die hälfte der arbeit schon fertig. und zwar bis jetzt eher den kaufmännischen und juristischen teil der sache. also ich sag mal von der mangelfeststellung, über die mangelanayse, ursache bis hin zur einbindung des verwaltungsbeirats. versch. arten der finanizierung der ganzen geschichte. und zu guter letzt die beschlussfassung in der eigentümerversammlung.


    was ich allerdings noch brauche, ist alles ab beschlussfassung bis zur entgültigen mängelbeseitigung, also die eigentllich ausführung der maßnahme.


    also so sachen wie architektenvertrag, ausschreibung, vergabe, bauüberwachung, abnahme etc.


    allerdings fehlen mir leider dazu die quellen. ich geh morgen nochmal auf suche und hab auch schon meinen dad beauftagt zu recherchieren, aber man kann ja nie genug material haben...


    evtl könnte mir ja einer(od mehrere) nützliche tipps, texte, links etc zu dem thema geben. ich wäre 1000 fach dankbar.


    und eine wichtige bitte hätte ich noch: bitte hier nur posten, wer wirklich was dazu beitragen kann. bitte KEINE posts wie zb. "bist ja spät dran", "hättest dich doch mal früher drum bemüht", "warum studierste denn so nen sch*iss" usw.


    DANKE IM VORAUS :)

  • Ganz allgemein


    Beschluss über die Massnahme an sich
    Einholung mehrerer Angebote
    Beschluss über die Angebotsvergabe
    Angebotsvergabe
    Baubegleitung durch den Verwalter und / oder einen Fachmann (Architekt z.B.)
    Abnahme der Massnahme


    PS
    Die Verwaltung muss nicht zwangsläufig in der Lage sein, bauliche Massnahmen
    qualitativ beurteilen zu können.
    Daher wird bei größeren Gewerken ein Architekt o.ä. hinzugezogen.

  • Bei baulichen Maßnahmen kann ich nur davon abraten die Bauaufsicht selbst zu übernehmen. Die wenigsten Verwalter sind dazu qualifiziert und gehen ein ein Risiko ein, wenn sie diese Aufgabe übernehmen.


    Bei der Beschlussfassung sollten dir ja bereits Angebote vorliegen, von denen dann eines beschlossen wird. Alternativ kann die ETV auch einen Maximalbetrag beschließen, sofern noch Angebote ausstehen.


    In jedem Fall sollten der Beirat und Verwalter bei der Durchführung der Maßnahmen in regelmäßigen abständen eine Vorort Besichtigung vornehmen.


    Bei drohender Gefahr für die Gemeinschaft ist der Verwalter auch ohne Beschluss zum Handeln verpflichtet (§27 WEG). Rücksprache mit dem Beirat ist aber zu empfehlen.

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