Motorschaden

  • Hi,


    wurde das damals auch im Kaufvertrag aufgenommen, dass der Golf "scheckheftgepflegt" ist ?


    Wenn ja ist das kein Problem (Rechtlich gesehen). Damit könntest du sogar theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten, da der Verkäufer dich getäuscht hat.


    Zudem muss dein Händler dir 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie geben!! Wie genau die Gebrauchtwagengarantie in deinem Fall aussieht weiss ich natürlich nicht, aber ich denke nicht, dass ein Loch im Getriebe zum normalen Gebrauchsverleißteil zählt..
    Daher verstehe ich nicht, was du mit 6 Monaten meinst ??


    MFG
    Christian
    (quasi Nachbar) ; )

  • das mit dem scheckheftgepflegt stand in der anzeige von mobile.de, die ich mir zum glück aufgewahrt habe*puh* und mündlich wurde es mir auch zugesagt.


    der anwalt meine irgendwas mit 6 monaten nach dem kauf..weiss selber nich mehr genau.


    aber da die inspektion ja nich gemacht wurde nützt mir die 1 jahresgarantie ja auch nichts.


    ich habe den ja nich bei einem VW Händler gekauft sondern bei einem freien der sonst nur Benz verkauft.


    mfg

    2 Mal editiert, zuletzt von wrecker ()

  • Hi,


    also:


    1. Dein Anwalt meinte sicherlich die Beweislastumkehr nach § 476 BGB.
    Dazu müsste der Verkäufer jedoch ein Unternehmer gemäß § 14 BGB gewesen sein. Also ein gewerbsmäßiger Autohändler.. ?? Dies nehme ich einfach mal bei einem Benz-Händler an !!!!


    2. Wenn der Verkäufer damals also ein Unternehmer gemäß § 14 BGB gewesen ist, muss er Dir eine einjährige Garantie geben. In der Regel geschieht das so, das eine Gebrauchtwagengarantie über einen Drittanbieter gegeben wird.
    Im Rahmen dieser Garantie ist jetzt nun ein Mangel aufgetreten. Zahlen müsste also der Benz-Händler, bzw. nacherfüllen.


    Die Beweislastumkehr hilft dir, dass dadurch angenommen wird, dass der Fehler am Getriebe schon bei Gefahrübergang (also Wagenübergabe) schon angelegt war.


    Also meine Meinung:


    Alles in Butter! Benz-Händler muss neues Getriebe einbauen, bzw. für den Austausch zahlen..


    Praktisch brauchste um das durchzusetzen aber höchstwahrscheinlich einen Anwalt. Und das Verfahren dauert sicherlich nen halbes Jahr...


    Zudem kann der Benz-Händler von dir den "Mehrwert" den der Golf mit dem neuen Getriebe hat, verrechnen, also schätzungsweise 300-400 euro.


    MFG
    christian


    Achja, ganz wichtig !!! Benz-Händler sofort über diesen Schaden benachrichtigen und fragen wie er nun verfahren will !!

    Einmal editiert, zuletzt von mrteschner ()

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