Was sind die Voraussetzungen um die gecleante Seitenblinker eingetragen zu bekommen.
Gibt es darüber einen Gesetzesauszug.
Man bedenke, dass ich ein Passat fahre, da sieht man ja die vorderen Blinker von der Seite.
Was sind die Voraussetzungen um die gecleante Seitenblinker eingetragen zu bekommen.
Gibt es darüber einen Gesetzesauszug.
Man bedenke, dass ich ein Passat fahre, da sieht man ja die vorderen Blinker von der Seite.
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
wenn dein Auto über 5 m ist darfst sie nicht wegcleanen....!
Wo steht denn das?
ich habe nämlich schon anderes gehört.
ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Weg kommen sie sowieso, wollte es aber mal wissen.
ZitatAlles anzeigenOriginal von def-shooter
Wo steht denn das?
ich habe nämlich schon anderes gehört.
ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Weg kommen sie sowieso, wollte es aber mal wissen.
kann sein... war die Aussage von meinem Tüvprüfer.....!
hier findest du das.
§ 54 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
edit: und das habe ich bei mt gefunden
Sehr geehrter Herr *******,
vielen Dank für Ihre eMail - Anfrage vom 26.05.2003. Lt. § 54 StVZO
sind seitliche Blinkleuchten erst ab 6,00 m Abstand
(vorn u. hinten) vorgeschrieben, trifft bei PKW´s im Regelfall nicht
zu. Bei einer Demontage dieser seitlichen Blinkleuchten erlischt die
Betriebserlaubnis nicht.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind jedoch die seitlichen
Blinkleuchten als positiver Beitrag zur Verkehrssicherheit zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. ****
Durch meine Lambodoors fallen die Seitenblinker automatisch weg. TÜV hat dir Türen eingetragen und sonst gab's deswegen keinerlei Probleme bei den Prüfern.
Drei Gründe dafür:
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