Ich habe in vielen Gutachten etwas von einer ET-Grenze bzw. Spurverbreiterungsgrenze von 2% gelesen.
Weiß jemand von euch ob das bindend ist oder ob eine größere Verbreiterung im Ermessen des Prüfers liegt?
Das Ganze dann natürlich als Einzelabnahme mit diversen anderen Umbauten zusammen.