Zentralverrieglung mit der Hupe ansteuern

  • Sry aber das ist totaler Quatsch..
    Die großen Ford Nutzfahrzeuge Hupen schon seit Jahrzehnten wenn eine Tür noch offen ist und abgeschlossen wird und bei aktuellen Mercedes Autos kann man das sogar in der MFA einstellen ob das Auto Hupen soll beim absperren.


    Außerdem ist es doch völlig egal ob beim abschließen die DWA Sirene oder die Hupe ertönt.. Wenn das eine Verboten wäre, wäre es auch das andere..

  • @ Thug86: es ist wirklich verboten das die Sirene beim auf & zusperren ertönt..
    Frag mich nicht warum, aber es ist so.


    Soweit ich weiß geht es über die Hupe nicht mal, sondern nur über die DWA Sirene..


    Ist ähnlich wie mit dem US Standlicht, BMW hat dafür Sondergenehmigung da es bei BMW unter SML fällt.
    So wird das auch bei Ford und Co sein.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Recaro l Airlift Performance l 19" BBS CH-R


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    Instagram: Tim_R36

  • Na, dann zeig mir mal jemand den passenden Paragraphen in der STVO? Ich weiß das es bei VW über die DWA Sirene geht, ist ja bei mir auch so.


    Jede Nachrüstalarmanlage piept beim Verriegeln.. Sind die nun auch alle Verboten?

  • Jede Nachrüstalarmanlage piept beim Verriegeln.. Sind die nun auch alle Verboten?

    ...verboten nicht aber nervig u. prollig.

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Reden wir hier über das Gleiche Thema?
    Piepen und Hupen sind ein Unterschied.
    Man kann via VCDS das Hupen aktivieren beim sperren und entsperren des Wagens, das ist definitiv nicht erlaubt.
    Piepen der Diebstahlwarnanlage weiß ich nicht ob erlaubt oder nicht.

    *** VCDS vorhanden ***

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  • Mal ein Auszug aus dem MT Forum:


    Das heißt für ihn und all die anderen mit "Chirp-Funktion-Ambitionen" nach wie vor, dass das Ganzeimmer noch im Geltungsbereich von StVO und StVZOverboten ist!






    Zitat:


    (...)


    2.3 "Zustandsanzeige" eine Einrichtung, die dazu bestimmt ist, den jeweiligen Zustand der Wegfahrsperre (scharfgeschaltet/entschärft, Wechsel von scharfgeschaltet und entschärft und umgekehrt) anzuzeigen;


    (...)


    4.6 Zustandsanzeige





    4.6.1 Zur Bereitstellung von Information über den Zustand der Wegfahrsperre (scharfgeschaltet/entschärft/Wechsel von scharfgeschaltet zu entschärft und umgekehrt) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Außerhalb des Insassenraums angebrachte optische Anzeigen dürfen eine Lichtstärke von 0,5 cd nicht übersteigen.





    4.6.2 Werden kurzfristig "dynamische" Prozesse wie Umschalten von "scharfgeschaltet" auf "entschärft" und umgekehrt angezeigt, so muß es sich um eine optische Anzeige gemäß 4.6.1 handeln. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder der Insassenraumleuchte(n) erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger drei Sekunden nicht übersteigt.


    (...)


    4.9 Zustandsanzeige





    4.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des FAS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.





    4.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von "dynamischen" Prozessen wie dem Umschalten von "scharfgeschaltet" auf "entschärft" und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 4.9.1 optisch sein.Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger drei Sekunden nicht übersteigt.


    (...)


    9.9 Zustandsanzeige





    9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.





    9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von "dynamischen" Prozessen wie dem Umschalten von "scharfgeschaltet" auf "entschärft" und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein.Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.


    (...)




    Quelle: Dynator http://www.motor-talk.de/forum…lich-t2622724.html?page=1




    Auf deutsch es ist laut StVO nicht zugelassen.

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    Gruß,
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    Instagram: Tim_R36

  • Reden wir hier über das Gleiche Thema?
    Piepen und Hupen sind ein Unterschied.
    Man kann via VCDS das Hupen aktivieren beim sperren und entsperren des Wagens, das ist definitiv nicht erlaubt.
    Piepen der Diebstahlwarnanlage weiß ich nicht ob erlaubt oder nicht.


    ....manche Hupen sind zum piepen.

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  • ... stimmt :)


    Also ich lese hier nur was von optischen Zeichen beim Wagen, nix von akkustischen.
    Ich bleib dabei, es ist verboten und nervt total das Gehupe beim auf- und zusperren.

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  • Da steht nur das es optisches unter diesen Voraussetzungen erfolgen muss. Das heißt nicht das es akustisch verboten ist. Gesetze funktionieren so nicht.


    Ich bleibe dabei, es ist nicht verboten. Allein schon weil es viele Autos vom Werk aus haben und alle Alarmanlagen zum nachrüsten. Und bei den meisten kann man es nicht mal abschalten.


    Getapatalkt vom Z1

  • Es hat ja aber nicht jeder zum Glück deshalb will ich es ja auch haben !!!
    Kann das denn nun einer von euch ?(

  • Ich glaube mit der Hupe ist das beim Golf nicht möglich. Musst dir die dwa nachrüsten, dann kannst du die Sirene chirpen lassen.


    Getapatalkt vom Z1

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