Golf 4 Verkauf - Schlüssel...Anwalt etc.

  • Hallo Gemeinde,


    ich habe vor kurzem meinen Golf 4 Bj. 1998 an privat verkauft. Beim Verkaufen habe ich die Käufer darauf aufmerksam gemacht, dass ich nur noch einen Schlüssel besitze und zwar einen FFB Schlüssel. Ich habe dann mitgeteilt, dass ich den zweiten Schlüssel, sofern ich ihn noch finde per Post nachsende. Dummerweise habe ich in den Vertrag aber nur geschrieben, dass ich den Schlüssel hinter her schicke ohne den Zusatz. Nach langer Suche habe ich den nicht gefunden und die Käufer haben etwas Druck gemacht. Dann habe ich einen alten FFB Schlüssel gefunden und hinter her geschickt. Dieser passte aber leider nicht zum Golf sondern war wahrscheinlich von einer meiner alten anderen VWs. Nach hin und her mit den Käufern sind wir am Telefon so verbleiben, dass sie einen Preis einholt und wir dann den Rest regeln. Wir hatten schon angedeutet, dass wir bereit sind den größten Teil zu zahlen und die tragen den Rest. Das letzte Gespräch war Samstags. Montags wollte sich die Käuferin nochmal melden. Dies hat sie aber nicht getan, also habe ich Dienstags versucht sie anzurufen. Da niemand ans Telefon gegangen ist, habe ich bis Freitags gewartet und nochmal angerufen. Wieder niemand ans Telefon gegangen. Ein paar Minuten später hat mich meine Frau angerufen, dass wir Post vom Anwalt bekommen habe mit der Aufforderung zur Nachsendung des Schlüssels. Gleichzeitig teilte er mit, dass wir natürlich auch einen Neuen bezahlen könnten. Laut Kostenvoranschlag 191€ bei VW - natürlich ein FFB Schlüssel. Ich habe dann selber auch angefragt und einen Preis für einen normalen Schlüssel ohne FFB bekommen. Dies sind nur 83€. Den Preis habe ich auch dem Anwal mitgeteilt. Der hat Rücksprache mit der Käuferin gehalten und die besteht aber auf einen Funkfernbedienungsschlüssel.


    Kann sie das verlangen? Ich denke mir, hätte ich der beim Kauf auch einfach einen normalen Schlüssel in die Hand gedrückt wäre sie ja auch damit zufrieden gewesen. Desweiteren frage ich natürlich nach den Kosten für den Anwalt. Sind wohl 83€. Der hat schon gesagt, dass ich das zahlen muss. Ich sehe das aber nicht ein, da ich grundsätzlich an einer Lösung mitarbeiten wollte und die zum Anwalt gegangen ist anstatt mir einen Preis zu sagen, den ich dann gezahlt hätte.


    Hilfe!!!


    Ps. Bin nicht Rechtsschutzversichert!

    Gruß Andy

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