~~ChrisG4~~ Indigoblau

  • Mal noch ne andere Frage


    Wurde gerade aufgehalten und die meinten, dass ich mein Fahrzeug vorführen muss weil meine Kotflügel zu breit sind und die ja so nicht eingetragen sind, weil ich die selbst um 1,8 cm verbreitert habe??


    Muss man das wirklich eintragen lassen oder versuchen die einfach nur Geld zu scheffeln?


    Die SRS sind ja nochmal um einiges breiter als meine..

  • Is ja mal sowas von lächerlich...


    Da wird die Eintragung von den Kotis aber auch ganz schön kosten oder?
    Wie läuft das dann ab? Messen die einfach die Breite was sich verändert hat der Kotflügel? Oder gesamtbreite vom auto von Koti zu Koti?

  • Schätze mal die schauen sich an ob durch die Veränderung jetzt irgendwo was schleift, oder ob Kanten wegstehen die Fußgänger/Radfahrer usw verletzen könnten bzw. den Reifen sogar auf-/ anschlitzen.


    Einzelabnahmen kosten je nach Aufwand des TÜV-Prüfers 80-110€ bei uns in der Gegend soweit ich weiß...

  • Also Tüv in Traunreut wollte gleich erstmal 400 € haben :D :D :D Kein witz..


    Wasserburg wollte 320€


    Begründung war, dass die das ganze Material testen müssen und alles neu abmessen??


    Gibts ja nicht dass das so teuer is?

  • Wozu die Kotflügel eintragen?


    #kommt von unterwegs via Tapatashizzle!!!

  • Wie hast du sie verbreitert? Gebördelt oder Blech eingeschweißt?


    #kommt von unterwegs via Tapatashizzle!!!



  • Was willst´n da eintragen? Kante umgelegt und gezogen? Auf was sollen die sich beziehen? Max. die Verbreiterung zum Originalmaß


    Der Golf, die Karre

  • Naja die Karosseriebreite ändert sich.. bei SRS hast ja deine ABE dabei..

  • Steht die iregndwo?
    Meiner Meinung nach wird die im Fahrzeugschein angegebene Breite von Aussenspiegel zu Ausssenspiegel gemessen.


    Aber da bist du ja auch nicht mehr original :D


    Der Golf, die Karre

  • bei SRS hast ja deine ABE dabei..


    In der ABE von SRC Tec wird nur die Eignung des Materials bescheinigt, sowie der Fußgängerschutz nach wie vor bestehen bleibt und das Material nicht splitert. In der ABE bezieht sich nichts auf die FZG-Breite.


    Meiner Meinung nach wird die im Fahrzeugschein angegebene Breite von Aussenspiegel zu Ausssenspiegel gemessen.


    Dies ist leider der Irrglaube vieler Autofahrer. Die FZG-Breite wird von den äußersten Karosseriepunkten gemessen (im FZG-Schein unter Punkt 19). Aus diesem Grund dürfen streng genommen auch keine Golf 5/6 aufwärts in Autobahnbaustellen auf der linken Spur fahren - bei dem die Spurbreite nur 2,10m beträgt - weil der Golf diese mit den Spiegeln überschreitet.

  • IDF Drop Plates bestellt :thumbup:
    2 Grad sturz, achsversatz ist weg und das ganze rutscht noch 2 cm runter :)


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