Polizei will mich ärgern!! -> kleine Geschichte <-

  • Von A zur B Säule ist und bleibt verboten! Egal ob eingetragen oder nicht! Basta!

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Zitat

    Original von DerAlex
    Würd gern mal wissen was wirklich wahr ist. Der eine Tüver erzählt einem A, der nächste SCheibeneinbauer sagt B, ein Bulle hat mir Version C erzählt ... und die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo zwischen A,B und C :(


    Nee. :D Die Wahrheit liegt zwischen A & B, nämlich der A & B Säule, denn dazwischen ist's nunmal leider definitiv verboten. :(

  • den tüv haftbar machen kannst du vergessen.
    der trägt dir das so in dem zustand ein wie es zum zeitpunkt der abnahme ist und wenn 10min später etwas passiert hast du es halt selber schon wieder verändert/tiefer gedreht, was auch immer...

  • Zitat

    Original von syncros
    den tüv haftbar machen kannst du vergessen.
    der trägt dir das so in dem zustand ein wie es zum zeitpunkt der abnahme ist und wenn 10min später etwas passiert hast du es halt selber schon wieder verändert/tiefer gedreht, was auch immer...


    Falsch verstandn ;) wenn der TÜV etwas normalerweise NICHT zulässiges (aus Gefallen etc) eintraegt! wenn DU es veränderst, liegst immer an einem selbst - is klar! :))


    gruss stephan

  • Also raus kam das ich 75¤ zahlen musste (50¤ Bußgeld und 25¤ Bearbeitungsgebührt) und zusätzlich 3 Punkte.


    Noch sind aber normale scheiben drin bald kommen die anderen wieder rein!

    Einmal editiert, zuletzt von StevenW ()

  • Naja, kann man mit leben. Zumindest wenn man 0 Punkte hat 8)

  • ich glaub mit der folie vorn denkt ihr alle etwas falsch die scheiben vorn tönen ist bis zu einer prozentzall von glaub ich 20 % erlaubt was verboten ist ist die folie weil die scheibe bei einem unfal splittern soll und nicht in einem stück hängen bleiben.
    das ist das problem.
    deswegen bekommst du auch geflutette scheiben oder ähnliche sachen eingetragen.

  • Nö, wurde aber auch schon zig tausend mal besprochen. Die vom Gesetzgeber zugelassene Tönung wird schon durch den werkseitigen Sonnenschutz voll ausgenutzt.

  • es gibt einfach keine folie die so minimal die werkstönung ersetzt.
    diese foliatec sicherheitssplitterfolie ist ja vorne erlaubt bei ungetönten scheiben.

  • Zitat

    Original von syncros
    es gibt einfach keine folie die so minimal die werkstönung ersetzt.
    diese foliatec sicherheitssplitterfolie ist ja vorne erlaubt bei ungetönten scheiben.


    so isses !


    gruß


    rené

  • Sorry aber hatte auch Folie auf der Fahrer u Beifahrerscheibe.


    Aber ohne große Probleme einmal ist so ein schreiben gekommen wegen Punkten usw.


    Die sache wurde aber eingestellt somit null Punkte oder Bußgeld.


    Das Thema Tönung ist immer so ne sache muss jeder selber wissen, aber erlaubt ist es zu 100 % nicht.

  • Das das nicht erlaubt ist ist mir schon klar aber was solls!

  • so gesehen ists ja "in ordnung" wenn ne mängelkarte ausgestellt wird. das bezweifelt ja auch keiner, oder? wenn die folie eingetragen war (egal, ob es nun geht oder nicht), dann stimmt das schreiben der cops aber nicht ganz und somit die anschuldigung nicht. die haben doch geschrieben "fzg mit erloschener betriebserlaubnis im öffentlichen straßenverkehr...bla...bla..."
    so gesehen, wurde das fzg. ja nicht mit erloschener betriebserlaubnis im öffentlichen straßenverkehr bewegt. oder? zu dem zeitpunkt war sie ja eigentlich nicht erloschen, da es eingetragen war. wenn der tüv-mensch nun sagt, daß die raus muß...ok, dann muß sie raus. dann erlischt die betriebserlaubnis aber auch erst dann wenn der tüv-mensch das feststellt und die folie weiterhin drin bleibt.


    aber ich weiß ja, wie scheisse cops sind....

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