Nummernschild ummelden FRAGEN

  • Hallo zusammen, ich habe durch zufall auf der internetseite des regionalen Straßenverkehrsamts ein Nummernschild mit einer 1 und zwei buschstaben gesehen und direkt für mich reserviert.


    momentan habe ich ein riesen Nummernschild, welches ich gerne quit werden wil.
    xx:xx:xxxx


    das neue wäre dann ja durch nur zwei ziffern und eine nummer, somit kleiner..


    MEINE FRAGE NUN :
    Der wagen ist noch über meinen Vater angemeldet also er steht auch im Fahrzeugschein, kann ich dennoch zu Straßenverkehrsamt fahren und eine neue nummer holen ?
    denke das kann schwer werden oder ?
    resviert ist die neue nummer über meinen namen.
    ich würde mich freuen wenn mir jemand sagen kann was ich alles benötige um die neue nummer zu bekommen ,


    LG

  • An-, Ab- und Ummelden nur mit einer Vollmacht und dem ORIGINAL Personalausweis von der Person auf den das Fahrzeug angemeldet ist, also dein Vater.
    Ist jedenfalls hier in der Stadt so ;)

  • Diese Unterlagen würden im HSK benötigt


    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Abmeldebescheinigung
    die bisherigen Kennzeichenschilder (nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn eine andere Erkennungsnummer gewünscht wird oder bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen die alten Kennzeichenschilder weiterverwendet werden können)
    Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)


    Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
    gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer


    Kosten im HSK - können auf jeden Fall abweichen
    Kosten


    Umschreibung von im HSK registrierten Fahrzeugen: 19,20 € (Mindestgebühr)
    Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
    In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
    Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

  • An-, Ab- und Ummelden nur mit einer Vollmacht und dem ORIGINAL Personalausweis von der Person auf den das Fahrzeug angemeldet ist, also dein Vater.
    Ist jedenfalls hier in der Stadt so ;)

    wenns nur die paar papiere sind passt ja alles, mal sehen ob ich mit Engschrift durchkomme :thumbup:

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