Golf Edition 30 Unfallfahrzeug als unfallfrei von vw Niederlassung gekauft

  • Zitat

    Jede öffentliche (z.B. die Polizei) und private Institution (ADAC, GDV) welche zu eigenen Zwecken Daten sammelt, darf dies nur unter erheblichen Einschränkungen bzw. im Rahmen streng überwachter gesetzlicher Auflagen. Insbesondere die Herausgabe von Daten ist im Interesse der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen auf ein Minimum beschränkt. Als Privatmann wirst Du ungeachtet eines berechtigten Interesses an den Informationen vermutlich nicht weit kommen.


    Sonst könnte ja jeder X-beliebige Nerd unter Angabe meines Kennzeichen und meiner Fzg-Identnummer (gut ablesbar in der Frontscheibe) mal eben nachfragen, wann ich wo an wievielen Unfällen beteiligt war.


    Leider muss ich dich da enttäuschen.
    Ich hatte einen Fall wo mir jemand IBS auto gekracht ist, haben das erst ohne Polizei gemacht und er gab mir seine Handynummer und wollte den schaden aus eigener Tasche bezahlen. Er erzählte mir auch das er erst einen Unfall mit einem BMW hatte.
    Einen Tag später war er nicht zu erreichen. Ich idiot habe mir keine personal Daten geben lassen.aber das Kennzeichen hatte ich.
    Ab zur Polizei, Fall geschildert und die haben mir direkt die Handynummer vom Fahrzeughalter+ Adresse sowie die Adresse und Handynummer von Fahrer genannt. So konnte ich ohne Probleme an die Daten ran. Die Daten vom Fahrer konnte ich bekommen da ich der Polizei von dem Unfall mit dem BMW genannt hatte.


    ...gebabbelt mit tappastalk

  • Der Unterschied hierei ist, dass Du als unmittelbarer Unfallbeteiligter einen normiertenn Anspruch auf die Herausgabe der Daten hast, welcher die Polizei bzw. auch die Versicherung zur Datenübermittlung berechtigt/verpflichtet. Diese Rechtsbeziehung ist -weil sie in der Praxis gehäuft auftritt - gesetzlich geregelt.


    Eine entsprechende Ermächtigung wird der Gesetzgeber für die im vorliegenden Fall bestehende Rechtsbeziehung (zwischen Fahrzeugkäufer und Versicherung des Vorbesitzers bzw. Unfalldaten des Vorbeitzers durch die Polizei) schlicht nicht vorgesehen haben (bzw. bewusst unterlassen haben) und ohne diese Ermächtigung erfolgt in Deutschland keine Datenübermittlung. Der Charakter des Datenschutzrechtes ist hierzulande als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu beschreiben - sprich: alles was nicht ausdrücklich erlaubt wurde ist verboten.


    Soweit die offizielle Situation. Freundlich nachfragen kostet bekanntermaßen nicht und hat schon manches mal geholfen. Nur sollte sich der TE aus dieser Sicht nicht zu viele Hoffnungen machen oder gar meinen auf irgendwelche Rechte bestehen zu können.


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