E 4 bedeutet die Zulassung für oder in der Niederlande. Damit du diese Birne in Deutschland fahren darfst, muss da, glaub ich E1 drauf stehen.
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Hallo,
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E 4 bedeutet die Zulassung für oder in der Niederlande. Damit du diese Birne in Deutschland fahren darfst, muss da, glaub ich E1 drauf stehen.
Das das für Niederlande steht hab ich eben auch gelesen. Aber dabei stand auch das die somit zulässig für die ganze EU ist. Ich mein du hälst ja nicht an der Grenze an und wechselst die Birnen
as ist die Cosmos Blue Birne da auf dem Bild?
Ja ist eine Mtec Cosmos Blue
Edit: In der PDF von der Dekra steht auf Seite 7 die Farbe der einzelnen Lampen. Und das steht weiß! Gut, das ist jetzt Definitionssache aber die normalen Leuchten sind ja wirklich GELB ...
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Das das für Niederlande steht hab ich eben auch gelesen. Aber dabei stand auch das die somit zulässig für die ganze EU ist. Ich mein du hälst ja nicht an der Grenze an und wechselst die Birnen
Aber eigentlich müsstest du es machen. Zum Beispiel sind in manchen Skandinavischen Ländern gelbe Hauptscheinwerferbirnen erlaubt, diese sind aber in Deutschland verboten und die haben auch ne E? drauf. Man hat sich immer an die StVO des jeweiligen Landes zu halten.
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Hab ne Mail ans Kraftfahrtbundesamt geschrieben mit dem BIld der Lampe als Anhang. Zurück kam das:
Sehr geehrter Herr XXX,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Anhand des E-Prüfzeichen, in diesem Fall E4, lässt sich erkennen in welchen Land die entsprechende Typgenehmigung für ein Fahrzeug bzw. Fahrzeugteil erteilt wurde. Die erteilte Typgenehmigung für das entsprechende Produkt gilt allerdings im gesamten EU-Wirtschaftsraum somit auch in Deutschland. Ausführliche Informationen zum Typgenehmigungsverfahren stehen Ihnen auf unserer Internetseite unter folgendem Link zur Verfügung:
KBA Fahrzeugtechnik Typgenehmigungen EG-Richtlinien Link
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßenbla bla
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Die Tante macht mir zwar den Eindruck als hätte sie keine Ahnung aber ich werd mir das ausdrucken und ins Handschuhfach legen. Dann kann der Herr Polizei von mir aus da anrufen und das mit der klären, weil das wäre ja quasi die Bestätigung das ich die Birnen fahren darf.
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Diese Internetseite gibt dann wiederrum ganz andere wichtige Hinweise...
Ich würde sagen es hat keiner Wirklich eine Ahnung welche Birnen jetzt gefahren werden dürfen und welche nicht, hauptsache nicht blau grün oder rot..
Wenn man der Polizei dann noch versichern kann das nen E-Prüfzeichen drauf ist sind die denke auch glücklich.Wenn die überhaupt anfangen sich am Scheinwerfer festzubeißen. Vorher kommt Auspuff, Scheiben etc dran
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