ist es net so, das die person die 35 öcken zahlen muss, die laut polizei am unfall schuld ist?
Unfallschaden
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Hallo,
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ohne sche.ß ... selbst wenn ich die 35 öcken zahlen müßte, wenn ich der unschuldige bin ... mit der aufnahme und schuldfeststellung durch die rennleitung kann man sich mega viel ärger ersparen.
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Nein, ist wirklich so. Wenn du die Rennleitung rufst, biste erstmal 35 Öcken fürs erscheinen los. Ist die sog. Blaulichtsteuer.
Aber die wird in der Regel ja nur bei Bagatellschäden erhoben. Wenn aber wie in Deinem Fall zudem plötzlich Streitigkeiten über die Schuldfrage auftreten und ausserdem nicht absehbar ist, ob es sich wirklich um Bagatellschäden handelt (siehe Kostenschätzung für Reparatur, die manchmal doch höher ist als man annimmt), dann würde ich mich aber mit der Rennleitung anlegen und denen sagen, dass es sich um die Ermittlung der Schuldfrage handelt und dafür keine Gebühren erhoben werden dürfen und ich mich ggf. mit Rechtsbeistand weigern würde zu zahlen. Es wäre ja dann auch nicht eindeutig klar, wer Schuld hat, wenn plötzlich der Verursacher Dir die Schuld in die Schuhe schiebt und die Rennleitung MÜSSTE ja erstmal ermitteln und ggf. den Tathergang rekonstruieren, womit es sich nicht mehr nur einfach um die Aufnahme von Personalien handeln würde.
Naja, wie auch immer - ich rufe immer die Rennleitung - macht auch mehr Druck bei der Versicherung, wenn man seine Ansprüche mit 'nem Aktenzeichen untermauert
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Ist ja ne Sache 35 eur für ne "Dienstleistung" die Sie sowieso erledigen müssen, dass ich wie wenn mein Chef mir 50 eur gibt damit ich zur Arbeit erscheine
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Gibt es schon was neues in deinem fall?
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Nein, gibt leider immer noch nichts neues
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