wieso habe ich dort eine Knolle bekommen

  • Wenn da hinten auf dem Schild auch nen Halteverbot ist, dann müsste bei dir hier vorne an der Kreuzung einsstehen, was das "aufhebt" - also mit Pfeil zurück (in Fahrtrichtung).


    Nein, Halteverbote oder eingeschränkte Halteverbote gelten grundsätzlich bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern sie nicht bereits vorher durch andere Beschilderungen aufgehoben werden.
    Ein Aufhebungsschild für das Halteverbot ist hier also nicht notwendig.


    Ansonsten könnte ich mir noch vorstellen, dass der Abstand zur Einmündung weniger als 5m beträgt, somit wäre das Parken dann generell verboten. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Da war ich mir nicht ganz sicher. Bei uns hier im Ort stehen auf der Vorfahrtsstraße auch an jeder Kreuzung noch mal nen Vorfahrt an dieser Kreuzung Schild xD
    Schilderwald Deutschland :thumbup:

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