Wenn da hinten auf dem Schild auch nen Halteverbot ist, dann müsste bei dir hier vorne an der Kreuzung einsstehen, was das "aufhebt" - also mit Pfeil zurück (in Fahrtrichtung).
Nein, Halteverbote oder eingeschränkte Halteverbote gelten grundsätzlich bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern sie nicht bereits vorher durch andere Beschilderungen aufgehoben werden.
Ein Aufhebungsschild für das Halteverbot ist hier also nicht notwendig.
Ansonsten könnte ich mir noch vorstellen, dass der Abstand zur Einmündung weniger als 5m beträgt, somit wäre das Parken dann generell verboten.