Natürlich habe ich dafür Geld bezahlt. Die Arbeiten ja nicht umsonst.
Die Freigängigkeit der Räder ist gegeben. Die Radlaufflächen sind im Bereich 30 Grad vor Radmitte und 50 Grad dahinter abgedeckt. Somit werden die Auflagen gemäß Teilegutachten erfüllt.
Wozu gibt es denn extra ein offizielles Gutachten, indem steht unter welchen Bedingungen man damit fahren darf.
Ich habe die Räder bei einer autorisierten Prüfstelle ohne "Augen zu" oder "Gefälligkeitseintragung" abnehmen lassen. Für mich ist das eher ein Beweis, dass der erste Prüfer einfach keinen Bock hatte oder ihm meine Nase nicht gepasst hat.
Ist ja nicht so, dass ich hier Extremdimensionen drauf habe, die nicht auch zig Andere hier im Forum fahren...