Versand von Airbags

  • Moin Leutz,
    hoffe es ist die richtige Topic hier und in der SuFu hab ich nichts gefunden=)..also weiß jmd. was für Richtlinien man beachten muss wenn man einen Airbag verschicken will?gibt es da spezielle Pakete bzw wird ein Versand generell nur von speziellen Speditionen angeboten und das geht nicht so einfach per Post/Hermes/DHL usw.?


    Wäre schön wenn da jmd. bescheid weiß.


    Gruß Rick

  • http://lmgtfy.com/?q=airbag+versand
    :P


    Siehe Wiki Auszug:

    Zitat

    Rechtsvorschriften [Bearbeiten]


    Der Pyrotechnische Satz einer Airbag-Einheit fällt unter die einschlägigen Regelungen z. B. des Sprengstoffgesetzes in Deutschland und der Schweiz: Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.
    Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen, um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im Allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten. Eine gesetzliche Pflicht, abgelaufene Airbags zu ersetzen, besteht nicht.
    Anmerkung für Österreich: Aufgrund einer Interpretation des Pyrotechnikgesetzes 1974 durch das Innenministerium sind für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bestimmte Baugruppen, deren pyrotechnischer Satz der Gefahrengruppe 1.4 gemäß ADR zuzuordnen ist (zum Beispiel Airbag, Gurtstraffer, pyrotechnische Sicherheitsbatterieklemmen, Überrollschutzsysteme), keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes.

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