grundsätzlich müßen solche EXPORT/ IMPORT Anbauteile den Richtlinen der STVZO / EU entsprechen!
Hierbei gilt:
Alle in Serie gefertigten Anbauteilen benötigen ein Teilegutachten oder ABE ( zur Abnahme nach § 19.3 STVZO ). Für eine Sonderabnahme § 21 oder 19.2 der
STVZO muß zumindestens eine Matreialprüfung vorliegen.
Diese Materialprüfung beinnhaltet mindestens:
Splitterverhalten
Bruchfestigkeit
Windleitprüfung
Verarbeitungsnachweiß ( DIN Norm )
Sollten diese Prüfungen nicht nachgewießen sein, ist es nicht möglich diese Anbauteile technisch abzunehmen !
Mein Tipp:
Fragen Sie bereits im Vorraus den Händler oder Impotreur ( Vorsicht bei e Bay ) ob die Anbauteile diese Prüfungen haben.
Euer Dr. TÜV