Kulanzübersicht was ist möglich !!!

  • Hallo zusammen,


    zum Thema Garantie + Kulanz bei Volkswagen speziell PKW nicht NFZ möchte ich folgendes einmal kundtun .....


    Volkswagen gewährt grundsätzlich auf die Technik und Karosserie 2 Jahre Garantie
    bis 30 Monate fast immer 100 % Kulanz
    bis 36 Monate 70 % Kulanz (in Ausnahmen bei bekannten Produktionsmängeln auch bis 36 Monate 100 %)
    im 4. Jahr evtl. noch 50 % Kulanz muß meist dem techn. Aussendienst vorgestellt werden.




    Bei Lackfehlern 3 Jahre Garantie
    bis 42 Monate fast immer 100 % Kulanz
    bis 48 Monate mind. noch 50 % Kulanz (in Ausnahmen bei bekannten Produktionsmängeln auch bis 48 Monate 100 %)
    entscheidet aber nur der lacktechn. Außendienst
    Nach 48 Monaten also 4 Jahren Kulanz nur noch über den Außendienst möglich


    Durchrostung bei den neueren Fahrzeugen ab 2001 12 Jahre Garantie
    Kulanz ist danach kaum noch zu erhalten.
    12 Jahrge sind auch genug Zeit um derartige Schäden festzustellen .....


    Desweiteren sei angemerkt das Volkswagen Kulanz nicht geben muß !!!
    Dieses ist eine freiwillige Leistung des Herstellers aus kulanten Gründen für den "guten" Kunden. Daher auch der Name "Kulanz"
    Diese besondere Leistung erhalten nur Kunden, welche Ihre Servicearbeiten ausschließlich in einem VW/Audi Betrieb durchführen lassen und dieses durch die Stempel im Serviceplan nachweisen müssen.
    Ist ja auch verständlich , Warum soll Volkswagen für die Kosten aufkommen der Kunde sein Geld aber lieber in einer freien Werkstatt investiert, weil sie günstiger ist oder warum auch immer.


    Also Merke:


    in der Garantiezeit ist es egal wo ich den Service durchführen lasse nach der neunen GVO darf ich Inspektinen nach Herstellervorschrift überall durchführen lassen wenn diese nach den Vorgaben des Herstellers erfolgt.
    Die Garantie von 2 Jahren leidet darunter nicht.


    Wenn es aber zu einem Kulanzfall kommt nach Ablauf der 2-Jahres Garantie oder der 3-Jahres-Lackgarantie
    dann schaut man sehrwohl auf den Serviceplan .....



    Ich weise ausdrücklich darauf hin, das die gemachten Angaben auf eigene Feststellungen und Erfahrungen beruhen.
    Änderungen in den Garantiebedingungen, welche von Volkswagen ja öfters möglich sind, wurden nicht berücksichtigt

  • Hallo,
    weiss einer von euch wie es den bei bereits getauscht /ausgewechselten Teilen aussieht? Ob ich da auch einen Garantie Anspruch von 2 Jahren habe!!!!


    Hab nämlich das Probelm das mir VW 09/2004 und 10/2005 jeweils einmals den Beifahrer Sitzbezug getauscht. An diesen ist beide male an der gleichen Stelle die Naht aufgegangen bzw gerissen. Nun ist dieser Sitzbezug nochmals gerissen. Mein VW meinte das ich keinen Anspruch auch ersatz habe da meine Garantei 12/2005 erlöschen ist.


    Jedoch hat man mir damals beim Tausch der Sitzbezuges nach Nachfrage von mir geasgt, dass ich ab dem Datum des Tausche 2 Jahre Garantie habe, da es ja nun ein neuteil ist!!!!!
    Ausserdem ist es doch offensichtlich ein Material- oder Einbaufehler wenn der Sitz 3x an der gleichen Stelle reisst.


    Habe mich vor einer Woche an 0800/Volkswagen gewendet und die haben mir gestern folgendes geschrieben:
    " Die Beurteilung der Schadensursache, des Festlegen des notwendigen Reparaturumfanges und vor allem auch die ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE MÖGLICHE KULANZREGELUNG WERDEN VON IHREM VOLKSWAGEN PARTNER VORGENOMMEN UND GETROFFEN!


    Wir bitten um Verständnis, dass wir die getroffeneEntscheidung an dieser Stelle bestätigen"


    Bin über jeden Tipp dankbar!!!

  • Hallo kondi,


    Ob Du eine Garantie auf die durchgeführte Arbeit hast hängt immer davon ab ob Du etwas dafür bezahlt hast.
    Also Klar ausgedrückt:
    Alle Reparaturen während der Garantiezeit die zu 100 % vom Hersteller getragen werden, verlängern die Garantieszeit nicht.


    Das gleiche gilt für alle durchgeführten Arbeiten auf welche der Hersteller 100 % Kulanz gibt.


    Erst sobald der Kunde mind. 1-- Euro dazuzahlt hat er auch einen Anspruch auf Garantie.


    So ist das nun mal in Deutschland .....


    Durchgeführte Garantiearbeiten verlägern niemals die Garantiezeit auch nicht auf das betreffende Bauteil.



    Zu der Antwort vom VW-Kundenservice stimmt nur teilweise, denn der VW-Partner selber kann über die Kosten die Volkswagen zu Tragen hat nicht entscheiden.
    der Partner muß eine sog. Kulanzanfrage stellen. Dieses geht über sein Online-System in 5 Minuten.
    Ergibt dieses eine negative Antwort, kann der Partner eine sog. Sonderkulanz Stellen.
    Diese wird dann direkt von der spez. Fachabteilung bearbeitet und auch entschieden.
    Sollte auch das negativ ausgehen kann der Kunde nur noch über die Kundenbetreuung 0800/VW..... gehen
    dieses am besten schriftlich um auch etwas schriftliches zurückzu erhalten.
    In der Regel setzten sich die Mitarbeiter der KD-Betreuung dann mit dem entsprechenden Partner in Verbindung um mit denen eine Lösung abzusprechen.



    Also nicht Aufgeben.


    Im Zweifel kann noch der lacktechn. oder techn. Außendienst angefordert werden um hier im Beisein des Kunden eine Lösung zu suchen.



    Also viel Erfolg mit Deinem Problem




    Gruß


    Franky

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