Keine Eintragung trotz Gutachten 19.3

  • Hallo Leute,


    ich hab heute einen TÜV-Marathon hinter mir und brauch mal einen Rat:
    Meine Heckschürze von Ingo Noak hat ja ein Gutachten nach 19.3 - also draufgeschraut und ab zum TÜV.
    So - der TÜV Wolfsburg hat mir die Eintragung verweigert mit dem Hinweis, die Heckschürze habe keine Aussparung für den hinteren Abschlepphaken. Hat sie vom Original aus ja wirklich nicht. Den TÜV-Menschen hat es nicht interessiert, daß trotzdem ein Gutachten vorhanden ist und daß die Schürze ja auch ereits auf einem anderen Golf eingetragen war.
    "Loch bohren, wiederkommen" - das war sein Credo.
    Also ab zur Dekra in Weyhausen. Dekra sah das Gutachten, schaute sich dann das Auto an und sagte "Dürfen wir nicht. Schauen Sie mal, im Gutachten steht was von Originalzustand des Autos. Sie haen aber Fahrwerk, Felgen und Co schon eingetragen, somit wäre das eine Sonderabnahme und das darf nur der TÜV"
    Grummel - dank dieses Kompetenzgerangels schnell zur GTÜ rüber. Die sagten direkt, Gutachten 19.3 dürfen sie auch nicht.


    Was denn nun - bekomme ich dieses Heck jetzt wirklich nicht eingetragen wegen so eines fehlenden Loches für einen Abschlepphaken!? Hab das Ding ja nicht gecleant oder so - das ist so Original!

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • Update - der TÜV in Gifhorn hat es problemlos eingetragen. Hingerollt, Bescheinigung gezeigt. Der Prüfer ist einmal unters Auto gekrabbelt, um das Typenschild zu lesen und das wars.
    Komischerweise hat der sich die ABE zu meinen Heckleuchten genauer angeschaut als das Heck an sich. War der Meinung, mir würden Reflektoren fehlen. War nicht so, gab dann direkt die Eintragung und fertig.


    Komisch nur, daß der TÜV so unterschiedlich arbeitet...

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • Hallo,
    habe vor kurzem ein Heckansatz bestellt auch ohne Aussparung für Abschlepphaken.
    Habe jedoch ein Gutachten.
    Wie sollte ich jetzt vorgehen?Muss man es eintragen lassen?Wenn ja,werde ich da Probleme bei haben?

  • So in der Art verlief es auch bei meinen Original VW Felgen (allerdings in Österreich) ....
    Das liegt halt immer im Erachten den Prüfers... ich hatte zwei Prüfer und drei Meinungen ob es geht oder nicht ^^


    lg
    Gerald

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!