Hallo Leute,
ich hab heute einen TÜV-Marathon hinter mir und brauch mal einen Rat:
Meine Heckschürze von Ingo Noak hat ja ein Gutachten nach 19.3 - also draufgeschraut und ab zum TÜV.
So - der TÜV Wolfsburg hat mir die Eintragung verweigert mit dem Hinweis, die Heckschürze habe keine Aussparung für den hinteren Abschlepphaken. Hat sie vom Original aus ja wirklich nicht. Den TÜV-Menschen hat es nicht interessiert, daß trotzdem ein Gutachten vorhanden ist und daß die Schürze ja auch ereits auf einem anderen Golf eingetragen war.
"Loch bohren, wiederkommen" - das war sein Credo.
Also ab zur Dekra in Weyhausen. Dekra sah das Gutachten, schaute sich dann das Auto an und sagte "Dürfen wir nicht. Schauen Sie mal, im Gutachten steht was von Originalzustand des Autos. Sie haen aber Fahrwerk, Felgen und Co schon eingetragen, somit wäre das eine Sonderabnahme und das darf nur der TÜV"
Grummel - dank dieses Kompetenzgerangels schnell zur GTÜ rüber. Die sagten direkt, Gutachten 19.3 dürfen sie auch nicht.
Was denn nun - bekomme ich dieses Heck jetzt wirklich nicht eingetragen wegen so eines fehlenden Loches für einen Abschlepphaken!? Hab das Ding ja nicht gecleant oder so - das ist so Original!