EG-Genehmigung ungültig?

  • Guten Abend,
    wie einige schon wissen habe ich mir nen neuen Sebring ESD bestellt. Heute ist er angekommen.
    So, jetzt habe ich allerdings ein Problem:
    In der EG-Genehmigung steht mein 2.0 TDI mit 103kw/4000umdrehungen mit Motorkennbuchstaben BKD drin
    Ich habe allerdings in meiner Zulassungsbescheinigung durch das Abt Tuning 118kw/3900umdrehungen BKD drin stehen.
    Jetzt meine Frage:


    Ist dies ein Problem? Ist dadurch die EG-Genehmigung ungültig? Gibt es hier, am besten jemanden vom TÜV, der mir das beantworten kann!?


    Habe nächstes Jahr Februar TÜV/ASU und will dann eigentlich ungern alles wieder umbauen bzw. von uneren grünen Freunden eins rein bekommen...!


    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von Strike1984 ()

  • Ich würde mal behaupten die EG-Genehmigung ist damit ungültig, da dein Wagen ja nicht mehr den Spezifikationen in dieser entspricht. Ruf doch einfach mal bei Sebring an und frag wie es da aussieht und kontaktiere gleichzeitig noch eine TÜV-Stelle um die Aussage von Sebring gegen checken zu lassen, dann solltest du es 100% genau wissen.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

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