moin,
hab heute Post vom RWTÜV bekommen:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr ***********,
zuständigkeitshalber ist Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit an uns
weitergeleitet worden.
Ihre Vermutung ist zutreffend. Ein Fahrzeug mit Erstzulassung in 1998,
das im Jahr 1999 mit Gasentladungslampen ausgerüstet wurde, braucht
nach § 50 (10) in Verb. mit § 72 StVZO keine automatische
Leuchtweitenregulierung (LWR) und Scheinwerferreinigungsanlage. Jedoch
kann dieses in der Bauartgenehmigung (ABG) der Scheinwerfer als Auflage
aufgeführt sein. Dann müsste es dennoch damit ausgerüstet sein.
Dieses kann in der ABG des Scheiwerfers nachgelesen werden.
Wird ein derartiges Fahrzeug heute auf Gasentladungslampen umgerüstet,
müssen die automatische LWR und die Scheinwerferreinigungsanlage
vorhanden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-D. Nawrath
Und in der ABG steht vermutlich drin, dass sie nur mit SWR & aLWR betrieben werden dürfen