Beiträge von poolman0815

    Ich hab gerade meinen Golf Variant von der 2. LL-Inspektion abgeholt. Tacho-Stand ist 54.100 KM. EZ war 09/2001. Das gute Stück hatte keine Mängel und der Preis für die Inspektion war meiner Meinung nach echt OK. Geamtpreis war 229,52 €. Folgende Positionen waren in der Inspektion enthalten:


    Inspektion + Wechsel Bremsflüssigkeit 134,20 €
    Oelfilter 6,05 €
    Schraube 0,85 €
    Bremsflüssigkeit 16,36 €
    Filtereinsatz 18,85 €
    Filtereinsatz 20,10 €
    Scheibenrein 0,5 l 1,45 €


    197,86 €
    Märchensteuer 16 % 31,65 €


    Gesamtpreis 229,51 €


    Das Öl konnte ich übrigens selbst mitbringen. Hat mich 9,00 € inkl. Versand gekostet statt 17,00 € beim Händler. Somit bei 3,2 Liter 25,60 € gespart.


    Jetzt steht noch bei 60.000 KM der Zündkerzenwechsel an. Die Dinger sollen 10,00 € pro Stück kosten + 30,00 € Einbau. Sollen irgendwelche speziellen Kerzen sein, die nur beim 1,6 16 V verbaut werden. Hat jemand von euch schon mal die Zündkerzen bei diesem Modell gewechselt?



    Gruß


    Holger

    Hallo,


    hier spricht die Rennleitung:


    Punkte werden nach 2 Jahren aus dem Verkehrszentralregister gelöscht. Aber nur dann, wenn in diesen 2 Jahren kein neuer Punkt dazu gekommen ist. Ist dies der Fall, dann gehen die 2 Jahre wieder ab dem Datum der Eintragung des neuen Punktes los und die alten Punkte bleiben ebenfalls bestehhen. Alle punkte werden dann addiert.


    500,00 € Bußgeld, das ist ein fast unglaublicher Betrag. Weiterhin sind die 5 Punkte ebenfalls schwer im Owibereich zu bekommen. Da müsste schon Tatmehrheit vorliegen, d.h. mehrere, voneinander unabhängige Verstöße werden festgestellt.



    Kleine Einweisung in Tateinheit und Tatmehrheit:


    Tateinheit liegt regelmäßig dann vor, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, so daß bei objektiver Betrachtung der Eindruck einer einheitlichen Tat entsteht. Dies ist dann zu bejahen, wenn die Verhaltensweisen räumlich und zeitlich
    - zusammenfallen oder sich überschneiden; z.B. es wird ein mangelhaft ausgerüstetes Fahrzeug geführt, während der ganzen Fahrt ist die Sicht des Fahrzeugführers durch die Ladung beeinträchtigt.
    - unmittelbar zusammenhängen, z.B. mehrere ineinander übergehende Geschwindigkeitsüberschreitungen, mehrere Überholvorgänge kurz hintereinander etc.
    Eine starre Zeit- oder Entfernungsmarke fur die Abgrenzung existiert nicht. Läßt sich im Einzelfall keine genaue Entscheidung treffen, ist zugunsten des Betroffenen von Tateinheit auszugehen.


    Tatmehrheit ist gegeben, wenn durch mehrere Handlungen mehrere VOWi-Tatbestände verwirklicht werden, die keine räumliche oder zeitliche Beziehung zueinander haben. Eine isolierte Betrachtung der einzelnen Zuwiderhandlungen muss ohne weiteres möglich sein, ohne aus der anderen ein notwendiges Teilstück herauszulösen.
    Regelmäßig ist Tatmehrheit zu bejahen bei Verstößen, die sich an den Halter eines Kfz richten und dabei nicht die Inbetriebnahme des Kfz betreffen, z.B. Melde- (§ 27 StVZO) oder Untersuchungspflichten (§ 29 StVZO, § 47a StVZO, § 57b StVZO). Tathandlung, z.B. bei § 29 StVZO, ist die unterlassene Nichtdurchführung der Hauptuntersuchung, nicht jedoch das Führen eines Kfz und das Überschreiten des Termins zur Hauptuntersuchung.
    Regel: Unterlassungsdelikte stehen sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu anderen Verhaltensverstößen (Begehungsdelikten) in Tatmehrheit.


    Weitere Beispiele für Tatmehrheit:
    - Das Nichtmitführen von vorgeschriebenen Papieren und Gegenständen (z.B. Führerschein und Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder Führerschein und Warndreieck nicht mitgeführt).


    Und noch was allgemeines zur Rennleitung:
    Wie es in den Wald herein ruft, so brüllt es in der Regel auch wieder heraus. Eintragen von Veränderungen am FZG, bzw. ABE dabei = kein Problem. Ist doch einfach, oder???

    Ich hab einen 1,6 16V (77kW) als Variant und ich fahr eigentlich mit einer Tankfüllung alles (Land-, Autobahn, Stadt) und ich brauch ca 7,5 l/100km, wenn ich fahre wie ein Schwuler. Wenn ich mehr Autobahn fahre, dann geht mein Verbrauch auch hoch, weil ich dann auf den Pinsel trete. Dann liegt der Verbrauch um die 9 Liter. Eine Tankfüllung reicht mindestens 600 KM, knapp 700 KM hatte ich einmal erreicht. Minimalverbrauch habe ich, wenn ich Landstraße zu meinem Eltern fahre. Strecke ist dann ca. 30 KM und er braucht dann unter 6 Litern. Ich tanke Super + in Luxemburg, da geht da vom Preis her noch ( 80 Cent / Liter ).

    kann ich die Teilenummer nur durch ausbau erkennen?


    der springende punkt ist doch eigentlich nur, ob die Folien des genannte se-tachos mit meinen folien identisch sind ( in bezug auf die beleuchteten warnleuchten und die skalierung des dzm und km-angabe). wenn die skalierung und die Warnleuchten gleich sind, dann hab ich glück gehabt und kann die teile umbauen.


    die abdeckung ( plastikabdeckung und ringe müßte doch auf jeden fall passen?


    dann wäre der can und die wfs egal, weil ich nur die folien und die abdeckung tauschen muß.

    Ich habe die kleine MFA. Die sitzt zwischen Drehzahlmesser und Tacho im unteren Teil der Ausspaprung. Im oberen Teil sind ja die Kontrollleuchten untergebracht.


    Mein Golf ist Baujahr 9 / 2001 und der Tacho, den ich hier blind ersteigert habe, ist aus 10/2001. Von daher müßte doch eigentlich alles passen. Ich habe einen Golf Variant 1.6 16 V.


    Bei welchem Golf sitzt den die MFA nicht in der Mitte ?


    Was ist denn Immo 3 ?

    Ich hab das Ding gerade ersteigert, ich Depp. Ich habe eine kleine MFA und der Tacho nicht. Ich sollte erst mal hier lesen, bevor ich was kaufe.


    Kann ich eigentlich die Tachoscheibe und den Teil der Glascheibe mit Chromringen auf meinen alten tacho umbauen? Dann könnte mein Basistacho mit der MFA drinn bleiben und ich würde nur die Folie und den Teil mit den Ringen tauschen.


    Gruß


    Holger


    Herr laß Hirn regnen !