Beiträge von The_real_Ulf

    das mit den entlüftungsklappen hatte ich auch, hab die nämlich mal rausgenommen, da die flattern, wenn der sub läuft (unschönes geräusch). war aber ein riesen fehler. irgendwie ist das so konstruiert, dass an der außenwand, dort wo die klappe ist, das regenwasser vom heckklappenablauf langläuft. wenn die klappen dann ab sind, läuft das wasser ganz gerne um die obere kante ins wageninnere (der effekt, wenn man den finger an den wasserhahn hält, und das wasser daran entlang läuft) und wenn das dann immer mehr wird, hat man dann irgendwann stockflecke so wie bei. also klappen wieder eingebaut aber lamellen mit klebeband auf geöffnet fixiert und das problem ist gelöst.

    Soweit ich weiß ist das Teil, wovon ihr redet, das Blinkrelais mit Warnlichtschalter und Kontrolllampe für Warnblinkanlage. Dieses Relais ist über Schwarz/Grün an den Stromkreis für die rechten Blinker und über Schwarz/Weiß den für die linke angeschlossen.

    Wollte mir jetzt neue Alufelgen besorgen, Shaper Champ in 8x16 rundum. Ich besitze bereits Reifen in 205/55, welche ich im letzten Jahr gekauft und weniger als nen viertel Jahr gefahren habe. Diese wollte ich eigentlich auf den o.g. Felgen weiternutzen. Das Problem ist nun evtl. eine Auflage im Gutachten.


    kW-Bereich:50-150 Reifen:205/55R16 Reifenbezogene Auflagen und
    Hinweise: K06 K07 K08 R70


    Hier die entsprechende Auflage (oder Hinweis?):
    R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
    Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
    Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.


    Heißt das, dass ich für die Reifen vom Hersteller generell ne Bestätigung brauche? Oder behandelt diese Auflage einen speziellen Fall? Es steht halt zum einen "können" und nicht "dürfen nur", sowie "gleicher Größe" und nicht "dieser Größe".


    Die Frage ist nun, ob ich mir unbedingt eine Freigabe bzw. Bestätigung holen muss?
    Ich meine, die Traglast dürfte ja gegeben sein, da die Reifen je bis 580 Kg ausgelegt sind und die maximale Achslast meines Golfs vorne 845 Kg und hinten 895 Kg beträgt, was vorne einen ungenutzten, überbleibenden Bereich von 315 Kg und hinten 265 Kg ergibt, der laut Fahrzeugschein sowieso nie erreicht wird.