Beiträge von Monko

    Hallo also ich hab selber mal in den Fahrerlaubnisbehörde gearbeitet.


    Also bei uns im Landkreis wird das so geregelt, dass der Führerschein durch eine andere Person, nur durch eine Vollmacht herausgegeben darf. Achso natürlich muss der jenige sich dann auch selbstverständlich ausweisen können ;) !



    f.G.
    Pm-Golfer ;)