Beiträge von Bloodbanger

    um es nochmal deutlich zu machen, ich habe das beispiel mit dem aluspoiler nur gebracht, um zu zeigen, das eintragungen rückgängig gemacht werden können... also hat das in diesem fall sehrwohl was mit dem airride zu tun.

    Mit dem Tüv ist das so eine Sache, zum Beispiel die sehr beliebten Aluheckspoiler... Es gibt TÜV-Stationen in Dtl., die diese Sägewerkzeuge eintragen bzw. eingetragen haben. Jedoch gab es da so eine sogenanntes Rundschreiben an alle Prüfer, ob das nun TÜV, Dekra oder Gtü ist, welches besagt, dass die teile gemeingefährlich sind und keinesfalls mehr eingetragen werden können. Außerdem ist es bei einer HU als grober Mängel einzustufen, also bekommt ein KFZ mit einem verbauten Aluspoiler keine Plakette... So ist das eben, einmal eingetragen muss nicht heißen, dass es auch immer so bleiben darf. MfG an alle Zweifler