Beiträge von martblei
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Hallo Sebastian, genau das dachte ich auch, ist leider nicht so, denn nach einem halben Jahr kommt die sog. Beweislastumkehr nach § 477 BGB zum Tragen, d.h. ich muss beweisen dass dieser Deffekt bereits beim Kauf so vorhanden war und genau das kann ich eben nicht. Kein Gutachter sieht sich dazu in der Lage.
Gruß Martin
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Habe meinen Golf bei einem Autohaus gekauft welches zwar die Logos von VW und Audi führt, jedoch offensichtlich KEIN VW-Vertragshänder ist. Wie im Betreff geschrieben hatte mein Golf nach ca. einem Dreivierteljahr einen Kupplungsdeffekt der hervorgerufen wurde durch einen deff. Dichtungsring, so dass Getriebeöl in das Kupplungsgehäuse gelangen konnte. Das Autohaus stellte mir die Rep. in Höhe von ca. 1300 Euro voll in Rechnung und meinte eine Kulanz sei nicht möglich.
Ein deff. Dichtungsring bei knapp 50' km, heißt bei mir als Laien, dass dies auf einen Materialfehler zurückzuführen ist. Da ich dies nicht beweisen kann bleibe ich jetzt auf den Kosten sitzen.
Hat hier jemand einen Tipp wie ich wenigstens einen Teil meiner RepKosten zurückbekommen kann? Kulanzantrag an VW?
Vielen Dank schon mal im voraus
Martin