Beiträge von Spyrox

    Danke erstmal für die schnelle Antwort.

    Die ganzen Teile von Oettinger gefallen mir persönlich sehr gut (bis auf den Grill, da bin ich mir nicht ganz sicher), somit würde ich die dran lassen.

    Ebenso wenig stört es mich, dass es ein Handschalter ist.

    Hallo zusammen, ich habe dieses Angebot für einen Golf 7 GTI Performance BJ 2014 mit einigen optischen Veränderungen der Marke Oettinger gefunden:


    Volkswagen Golf VII GTI Performance 2.0 TSI Navi/Sthzg./19"

    Erstzulassung: 04/2014

    Baujahr: 2014

    Kilometer: 72.259 km

    Kraftstoffart: Benzin


    Preis: 18.490 €


    https://suchen.mobile.de/fahrz…Pasteboard&utm_medium=ios


    Jetzt wollte ich mal wissen ob der Preis eurer Meinung nach gerecht ist und auf was man bei derartigen Fahrzeugen mit einem Kilometerstand von 72.000km achten sollte.

    Hallo zusammen,

    zurzeit überlege ich mir die Osram LED Rückleuchten für meinen Golf zu kaufen.

    Es steht ja überall, dass diese Rückleuchten ein ECE-Prüfzeichen besitzen...

    Nun zu meiner Frage: braucht man da dann noch eine ABE oder irgendeine Genehmigung in der steht dass man diese Rückleuchten auf seinem Fahrzeug verbauen darf? Denn ich hab so eine Genehmigung o.ä. für diese Rückleuchten nirgends im Internet finden können.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Ich habe in meinen CoC-Papieren mal nachgesehen und bei mir ist bei Punkt 30. Spurweite(n) Achsen 1/2 [mm] 1527/1500 eingetragen. Daraufhin hab ich mal gegooglet und gesehen, dass beim Golf 6 an der VA eine Spurweite von 1540mm und an der HA eine Spurweite von 1513mm vorgesehen ist. (Quelle: angurten de)

    Somit wären bei mir die Vorderräder ja 13mm und die Hinterräder 13mm weiter zusammen. Oder seh ich das falsch?

    Ist das denn von Golf 6 zu Golf 6 unterschiedlich oder auf was kommt das denn drauf an?

    So ich hab jetzt mal beim Hersteller nachgefragt, doch dieser hat mich nur auf den Verkäufer verwiesen.

    Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert.

    Da hab ich dann nur diese Antwort erhalten:

    "Für den TÜV wird lediglich das Gutachten zur ABE benötigt, welches Ihnen bereits vorliegt. Dort sind alle felgenspezifischen und fahrzeugspezifischen Daten aufgeführt, welche für eine Eintragung notwendig sind. Eine Einzelabnahme ist nur notwendig, wenn bei einer Felge bzw. dem vorliegenden Gutachten das Fahrzeug nicht mit aufgeführt ist. Dies ist jedoch in Ihrem Fall nicht so. TÜV-relevant sind lediglich die Gutachten zur ABE."

    Klingt für mich auf jeden Fall logisch, da ja in dem mir vorliegendem Gutachten alle Fahrzeuge mit den jeweiligen Auflagen aufgeführt sind.

    Was sagt Ihr dazu?

    Hi zusammen,

    ich habe mir jetzt mal Felgen für den kommenden Sommer gekauft und für diese gibt es ein Teilegutachten, in diesem steht oben auch GUTACHTEN zur ABE Nr. 51566.

    Allerdings kann ich diese ABE nirgends finden...

    Kann ich die Felgen auch nur mit dem Teilegutachten eintragen lassen, oder brauche ich dafür die ABE?