Beiträge von Lise

    Hallo,
    bei meinem Auto steht nun:
    225/40R18 92
    11A; 21P; 22F; 22Q;24C; 24D
    10B; 11B; 11G; 11H;12A; 51A; 573; 71K;723; 729; 73C; 74A;74P; 77E


    11A)
    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation odereinen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe vonFAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einemNachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zulassen.
    11B)
    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in derFahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genanntist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mitden Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnisbzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigungder Fahrzeugpapiere enthält.Gutachten 366-0057-16-MURD/N1zur Erteilung der ABE 50798zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp:D118-1Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018
    11G)
    Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für dieSonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wirdgleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
    21P)
    Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügelüber die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombinationunter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 facheNennbreite des Reifens) herzustellen.
    22F)
    Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über diegesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
    22Q)
    Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an dieRadhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit derRad/Reifen-Kombination herzustellen.
    24C)
    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtungdes maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im obengenannten Bereich abgedeckt sein.
    24D)
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtungdes maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im obengenannten Bereich abgedeckt sein.


    Alle anderen Nummern sind mir klar. Aber bei denen die ich angegeben habe verstehe ich das so, da was bemacht werden muss bevor er die ABE vom TÜV bekommt. Oder verstehe ich das nur nicht.

    Hallo,
    es ist eine DIEWIE D118 Trina 225/40 r18
    8Jx18H2
    ET 40
    Alles verwirrend. Der Vorbesitzer sagt nur ABE (aber die ist nicht da)
    TÜV und Dekra sagen Vorstellen zum Gutachten.
    einer sagt radkästen börteln der nächste nur irgendwelche Schrauben ab und Ecke ümbiegen.
    Ich versuche mal ein Foto reinzustellen. Da guckt nix drüber.

    Es sind 225/40 r18
    Einpresstiefe 40


    Und nein es ist kein Fähnchenhändler und ich brauche auch keine dumme Antwort
    Er will mir ja passende Felgen besorgen und ich will auch nichts bezahlen.

    Hallo,
    ich bräuchte mal eure Hilfe.
    Wir haben einen Golf 6 gekauft mit 80 PS. Er gefiehl uns auf Anhieb da es schneller aussieht als er ist. Coole Breitreifen 225/40 r18, Sportauspuff ....
    So nun zum Problem. Ich wollte beim anmelden die Reifen eintragen lassen. Vom Händler bekamen wir ein Gutachten der Felgen mit. Der TÜV hat nun gesagt das diese Felgen nicht ohne Umbauten an das Auto dürfen. Sch... :evil:
    Der Händler hat das angeblich nicht gewusst und bietet uns nun an andere Felgen/Reifen zu besorgen.
    Ein Umbau kostet zwischen 600 bis 1200 Euro.
    Ich finde einen Umbau in diesen Dimensionen für ein Fahranfängerauto mit 80 PS etwas übertrieben. ?( Klar, er wollte uns bescheißen. Soll ich auf den Deal mit den neuen Alus eingehen?
    die jetztigen sind Dieweehls in Bronze, schon cool.
    Wenn wir 205 er drauf machen muss da auch am Auto umgebaut werden?
    Vielleicht hat hier jemand eine Idee für uns.
    LG