ZitatOriginal von ChuckChillout
Nochmals wegen des E- Prüfzeichens: das Prüfzeichen legitimiert nicht ein Bauteil an jedes Auto bauen zu können, sondern das Zeichen gilt, genau wie z.B. eine ABE, nur für das geprüfte Teil an den damit geprüften Fahrzeugen. Im Fall des S6 TFL ist es also durchaus berechtigt, wenn ein TÜV Prüfer die Eintragung verweigert bzw die Verwendung bemängelt. Hintergrund ist einfach der: es weiß kein Mensch darüber bescheidt, wie sich das TFL an einem anderen Auto intergriert: angefangen von Abstrahlwinkel des Lichts, Blend- und Irritationsgefahr bis zum Punkt der sicheren Montage. Auch wenn davon vieles im Prinzip kein Problem sein sollte, so nutzt das alles nicht ohne daß es vom TÜV bzw einer gleichwertigen Organisation innerhalb der EU normkonform so bestätigt wurde.
Dann dürften die TFL Nachrüstleuchten von Hella auch nicht einfach angebaut werden, aber diese sind universell passend und beim Anbau ist auch kein Abstrahlwinkel zu beachten. Das gleiche gilt für Nebelleuchten.