Beiträge von Schneeflocke_21

    Ich war eig auf dem Stand, dass nur die Lauffläche bedeckt sein muss ...aber gut,ja die Auflagen beziehen sich auf die die Gesamtbreite.


    Ja wie gesagt, zur Not drehe ich das Fahrwerk hoch , bis ich andere Reifen habe. Müsste ja dann so oder so neu eingetragen werden :thumbdown:

    hab ich gerade nicht im Kopf :whistling: Aber mit dem AP Gewindefahrwerk kommt man ja eh nicht so tief.
    aber K1a und K2b ist ja auf die Lauffläche bezogen und ich verstehe nicht (da die ABE ja auf ET45 bezogen ist), wieso die es "zur Sicherheit" reinschreiben. Wären da Spurplatten erwähnt und dass man dann breitere Kotis oder Sturz benötigt würde ich es ja noch verstehen ?(

    okay , also ist das nur zur Vorsicht reingeschrieben, damit sie auf der sicheren Seite sind? Oder kann der TÜV dann rummeckern, weil es dort steht , ich aber nichts verändert habe (Fahrwerk würde ich dafür sogar hoch schrauben) ?(
    Aber danke schon mal :thumbup:

    Hallo,


    ich denke es wurde schon oft besprochen, nur finde ich einfach keine passende Antwort.
    Kann ich auf meinem Golf 6 (1.2 TSI) 8x18 225/40 ET45 fahren ohne Probleme? ?(
    Denn in der ABE stehen die Auflagen K1a und K2b die mir etwas sorge bereiten:


    K1a: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.
    K2b: das selbe nur für Achse 2


    Habe aber vorher oft gelesen, dass 225/40 passt ohne Veränderung.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Schneeflocke_21