Beiträge von Swarley

    Moin moin,


    habe vor kurzem meine Felgen vom TÜV abnehmen lassen. Sie haben die Größe 7,5x17 et 50.


    Nun wollte ich mir für den Winter die originalen VW Denver Felgen holen. Die sind ja bekanntlich 7,5x17 et 51.


    Fahr leider kein GTI, deswegen steht die Größe bei mir leider noch nicht drin.


    Muss ich damit jetzt wirklich noch zum TÜV? Ist ja quasi die gleiche Größe wie bei denen, die ich schon hab eintragen lassen! Nur das die Denver 1 mm weniger rausstehen und das sollte den TÜV doch eigentlich freuen...


    Hoffe, dass mir da jemand weiterhelfen kann!


    Grüße

    Moin zusammen,


    um genau zu sein geht es bei mir um eine einfache Lackierung mit Klarlack und eine Pulverbeschichtung wo noch mal drüber gelackt wurde.


    Die Farbe der Alus wäre schwarz glanz, falls das wichtig sein sollte.


    Also was ist besser für meine Winterfelgen? Oder ist beides eher Mist im Winter?


    Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort!!!

    Moin moin,



    hab mir vor ein paar Tagen neue Alus von OZ für meinen Golf 5 gekauft. Hab aber keinen Plan, ob ich einen Zentrierring brauche. In der ABE steht was von Zentrierring: L-Ø57,06 und Mittenloch-Ø : 57,1 mm.


    Sonst steht da aber nix, was auf einen Zentrierring schließen lässt...


    Brauch ich jetzt einen oder nicht ???


    Gruß Swarley

    Moin zusammen,
    hab zwar schon viel über dieses Thema gelesen, bin mir da aber immer noch ein wenig unsicher...


    Möchte mir für meinen Golf 5 (80 PS, alles serienmäßig) Felgen von OZ mit den Daten 7,5x17 ET50 und 225/45 R17 zulegen.

    Werden die vom TÜV ohne Kotflügelverbreiterung eingetragen? Hab hier im Forum schon gelesen, dass viele noch größere und breitere Alus eingetragen bekommen haben, ohne was am Serienzustand verändert zu haben. Allerdings steht folgendes in der ABE:


    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

    Ist eine Kotflügelverbreiterung für diese Felgen jetzt notwendig oder nicht ???
    Bin für jede Antwort dankbar!