Beiträge von CurseHH

    Zitat

    Original von Franz_B
    tomtom go scheint schon eine feine Sache zu sein, ist aber dann (meines Wissens) auch nicht mehr als ein PNA - also mehr als Navigation ist eben nicht drin.


    Das stimmt nicht ganz. Das TomTomGo 700 kann man auch als Bluetooth-Freisprecheinrichtung benutzen.

    So ein Quatsch...die Lacknummer findest Du in der Reserverad-Wanne bzw dort wo das Tire-Kit drin ist..einfach den Kofferaumboden anheben und vorne links ist dann ein Aufkleber mit der Lacknummer.

    Zitat

    Original von Mahox


    Ich dachte mir ne Nachschulung gibt es ab 3 Punkte??? Ok ich hab auch davon gehört, dass wenn man in der Probezeit geblitzt wird und das über 21 km/h dann muss man eine Nachschulung machen. Aber in dem Fall dachte ich mir, dass man dann auch 3 Punkte für das Schnellfahren bekommt, weil wenn man mit dem handy telefoniert und erwischt wird bekommt man ja auch 40 euro 1 Punkt und man muss aber keine nachschulung machen....????


    Aufklärungsrunde bitte :D :D



    Für Fahranfänger wird es also dann besonders heikel, wenn wegen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung ("A-Verstoß") oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ("B-Verstoß") ein jeweiliger Bußgeldbescheid (Bußgeld ab 40 Euro) erlassen und rechtskräftig wird. Werden hingegen Verstöße nur lediglich mit Verwarnungen (jeweils bis 35 Euro) sanktioniert, ergeben sich, außer den entsprechenden Verwarnungsgeldern, keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe.


    Aus verkehrsportal.de :
    Berti K. ist Fahranfänger. Vor einem Jahr hat er die Klasse B erworben. Seitdem ist er stolzer Besitzer eines gebrauchten VW Golf GTI. Eines Tages wird er auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt - tatsächliche 121 km/h anstelle der zulässigen 100 km/h.


    Berti erhält Wochen später einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW außerorts um 21 km/h. Berti zahlt das Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. 18,12 Euro Gebühren und Auslagen. Zudem wird 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. "Na ja, noch mal Glück gehabt", denkt Berti, "war ja gar nicht so schlimm!"...


    "Denkste!" sagt (später) die Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten der Führerscheinanfänger werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach dem Eintrag der Bußgeld-Entscheidung in das Verkehrszentralregister werden die Registerdaten miteinander abgeglichen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält daraufhin die Information, daß der Fahranfänger Berti K. einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen hat.


    Monate später wird Berti von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben. Diese fordert Berti zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf. Kommt Berti der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wurde die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Berti versteht die Welt nicht mehr, wenn er doch den § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorher gekannt hätte...



    Und zum Handy: 40 € Bußgeld +1 Punkt....also auch Nachschulung !
    Denn Nachschulungen beginnen ab einem Bußgeld (40 €)