Fire&Ice ?????? Was ist das für ein Modell ?
Beiträge von CurseHH
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Das geht...hat schon jemand im G4 gemacht:
Bin ich zu mutig ?! Climatronicumbausatz bestellt
Aber nur mit dem Bedienteil ist es leider nicht getan.
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machbar ist es auf jeden fall...aber frag mal im golf IV bereich
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Naja, Lautsprecher und Mikro sind in dem Gerät und das Handy meldet sich dann automatisch beim TomTomGo an.
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Zitat
Original von Franz_B
tomtom go scheint schon eine feine Sache zu sein, ist aber dann (meines Wissens) auch nicht mehr als ein PNA - also mehr als Navigation ist eben nicht drin.Das stimmt nicht ganz. Das TomTomGo 700 kann man auch als Bluetooth-Freisprecheinrichtung benutzen.
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Zitat
Original von DerSascha
Bist du dir da sicher? :OIch glaube eher Aldi = Medion, nicht gleich Navigon... Lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich bezweifel mal das die Aldi Software gleich der Navigon Software ist...
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Letztens auf der BAB:
1.4L 16V, voll beladen (4 Personen + Sportausrüstung), bergab....185km/h laut Tacho
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Du könntest die Felgen mit LG behandeln..dann lässt sich Bremsstaub auch weiterhin gut abwischen bzw entfernen.
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So ein Quatsch...die Lacknummer findest Du in der Reserverad-Wanne bzw dort wo das Tire-Kit drin ist..einfach den Kofferaumboden anheben und vorne links ist dann ein Aufkleber mit der Lacknummer.
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Hallo & willkommen im Forum !
Was sind denn das für komische Felgendeckel ???
Ich würde neben für die Tieferlegung auch für lackierte Türgriffe und Schutzleisten sparen =)
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Also total geruchsneutral bekommst Du es mit einer Ozon-Anwenung beim Aufbereiter...kostet ca. 60-80 €...und der Wagen riecht danach nach garnichts mehr.
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Mach einfach mal die Verkleidung ab und schau nach ob Du einen Stecker inkl Kabel findest.
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Wart mal ab bis der Bescheid kommt. Durch die Messtoleranz die abgezogen wird, wird es wohl auf ein einfaches Verwarngeld hinauslaufen.
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Im Gesetzt steht ab einem Bußgeld von 40,- € muß man zur Nachschulung. Und dass, die 40 € fürs telefonieren am Steuer auch ein Bußgeld sind....ich hab nur logisch kombiniert =) :]
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Zitat
Original von Mahox
Ich dachte mir ne Nachschulung gibt es ab 3 Punkte??? Ok ich hab auch davon gehört, dass wenn man in der Probezeit geblitzt wird und das über 21 km/h dann muss man eine Nachschulung machen. Aber in dem Fall dachte ich mir, dass man dann auch 3 Punkte für das Schnellfahren bekommt, weil wenn man mit dem handy telefoniert und erwischt wird bekommt man ja auch 40 euro 1 Punkt und man muss aber keine nachschulung machen....????
Aufklärungsrunde bitte
Für Fahranfänger wird es also dann besonders heikel, wenn wegen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung ("A-Verstoß") oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ("B-Verstoß") ein jeweiliger Bußgeldbescheid (Bußgeld ab 40 Euro) erlassen und rechtskräftig wird. Werden hingegen Verstöße nur lediglich mit Verwarnungen (jeweils bis 35 Euro) sanktioniert, ergeben sich, außer den entsprechenden Verwarnungsgeldern, keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe.
Aus verkehrsportal.de :
Berti K. ist Fahranfänger. Vor einem Jahr hat er die Klasse B erworben. Seitdem ist er stolzer Besitzer eines gebrauchten VW Golf GTI. Eines Tages wird er auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt - tatsächliche 121 km/h anstelle der zulässigen 100 km/h.Berti erhält Wochen später einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW außerorts um 21 km/h. Berti zahlt das Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. 18,12 Euro Gebühren und Auslagen. Zudem wird 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. "Na ja, noch mal Glück gehabt", denkt Berti, "war ja gar nicht so schlimm!"...
"Denkste!" sagt (später) die Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten der Führerscheinanfänger werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach dem Eintrag der Bußgeld-Entscheidung in das Verkehrszentralregister werden die Registerdaten miteinander abgeglichen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält daraufhin die Information, daß der Fahranfänger Berti K. einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen hat.
Monate später wird Berti von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben. Diese fordert Berti zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf. Kommt Berti der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wurde die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Berti versteht die Welt nicht mehr, wenn er doch den § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorher gekannt hätte...
Und zum Handy: 40 € Bußgeld +1 Punkt....also auch Nachschulung !
Denn Nachschulungen beginnen ab einem Bußgeld (40 €)