Beiträge von vip72

    Hallo Ihr lieben Golf-Spezialisten,


    habe einen Golf IV, 1,6l (Benziner) BJ 8/2000, als Jahreswagen bei VW-Vertragshändler gekauft..Longlifeservice, scheckheftgepflegt bis heute.


    21.04.04 bei 51.000 km Motorschaden durch defektes Pleuel. Austauschmotor auf Kulanz. Ich 600 € Arbeitslohn.
    26.02.13 bei 115.000 km insgesamt (also ca. 64.000 km Austauschmotor) gebrochene Kunststoffummantelung der
    Umlenkrolle.Dadurch Zahnriemen gerissen => Motorschaden. Kostenvoranschlag 4.400 €.


    Inspektion alle zwei Jahre.
    Inspektion 20.01.09 bei 94.715 km - auf Wartungsliste Häkchen bei Zahnriemen und Nockenwelle
    Inspektion 14.03.11 bei 106.744 km - auf Wartungsliste kein Häkchen bei Zahnriemen und Nockenwelle jedoch handschriftlich ? km beachten. Da ich absolut nichts von Motoren verstehe, schenkte ich diesem Vermerk keine Bedeutung.Da
    ich der Werkstätte vertraue, ging und gehe ich immer noch davon aus,
    dass man mich informiert hätte, wenn etwas zu beachten war.
    Erst jetzt habe
    ich vom ADAC (Abschleppen auf Autobahn) erfahren, dass normalerweise
    der Zahnriemen bei ca. 90.000 km oder alle 5 - 6 Jahre wegen thermischer
    Belastung gewechselt werden sollte. Bei mir wurde noch nie Zahnriemen
    erneuert.


    Nach entsprechender Reklamation bei der Vertragswerkstätte hat man sich bereit erklärt, mir statt der 4.400 € "nur" pauschal 3.000 € zu berechnen.


    Klar, das Auto ist alt. Aber ist da nicht etwas oberfaul? Ein VW-Motor der bereits mit 51.000 km das erste Mal den Geist aufgibt und nach weiteren 64.000 km jetzt das?


    Soll ich mich damit einverstanden erklären? Wieviel km hat denn so ein Austauschmotor bereits auf dem Buckel? Was beeinhaltet der normalerweise? Muss ich davon ausgehen, dass der Zahnriemen damals erneuert wurde?


    Für schnelle Beantwortung wäre ich echt dankbar, da ich morgen mein Auto abholen kann.


    vip72