Okay Pauli19, hier nochmal für die Kurzsichtigen unter uns:
"Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, daß in den bisher vom KBA erteilten AGB's für Xenonlicht-Scheinwerfer die besonderen Anforderungen "automatische LWR" und "SRA" nicht aufgeführt sind und folglich auch nicht gefordert werden können.
Die Xenon-Scheinwerfer erfüllen zwar die für Abblendlicht generell vorgeschrieben zulässigen Blendwerte erzeugen durch ihre höhere Lichtintensität bei verschmutzter Abschlußscheibe ein stärkeres Streulicht als z.B. Halogen-Scheinwerfer. Desgleichen ist die Blendwirkung bei falsch eingestellten Scheinwerfern sehr hoch. Aus diesen Gründen sind dem Fahrzeughalter die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erklären und die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer automat. LWR und einer SRA zu empfehlen."
Soviel dazu. Meines Erachtens nach ist demzufolge die LWR und SRA nicht vorgeschrieben.
Bevor du mich jetzt in der Luft zerreißt wegen der Gefährdung anderer, muß ich dir sagen, daß ich das nicht so machen will, da es mir zu teuer ist.
Es ist nur interessehalber.