Um das mal zu klären:
Die Aussage von Janni ist falsch und die von Christian stimmt.
Um das mal zu klären:
Die Aussage von Janni ist falsch und die von Christian stimmt.
Öhm ... keine Ahnung um wieviel das steigen wird - das steht aber normalerweise in den AVB's drinn (also um wieviele Stufen sie zurückgestuft wird).
Einfachster Weg: die Versicherung anrufen und nachfragen
Kommt drauf an, ob deine Freundin einen Schaden "frei" hat - allerdings glaub ich das nicht, weil sowas nur bei längerer Laufzeit des Vertrags gewährt wird. Somit wird der Beitrag zum 01.01. wohl steigen ...
freut mich, das es doch geklappt hat
Beantworte bitte meine Frage: wurde der Erstbeitrag gezahlt ? Wenn ja steht die Versicherung in der Leistungspflicht.
Dann ist es rechtlich völlig Wumpe ob 'nen Kollege, du, oder sonstwer den Wagen zerkratzt hat! Deine Freundin hat dann einen Rechtsanspruch auf die Regulierung des Schadens.
Mein Vorschlag: Deine Freundin (oder du) solltet auf jeden Fall nochmal persönlich mit 'ner weiteren Person (als Zeuge) bei der Versicherung aufschlagen und auf die Regulierung drängen. Wird die Regulierung abgelehnt unbedingt ein Schreiben geben lassen, in dem bestätigt wird warum,weshalb und auf welcher rechtlichen Grundlage die Ablehnung erfolgt.
Wenn ihr das Schreiben habt, geht damit zu 'nem Rechtsanwalt. Nehmt auch den Versicherungsschein und 'nen Kontoauszug mit (wegen Zahlung Erstbeitrag).
Mich persönlich interessiert das Schreiben von der Versicherung - kannste ja mal hier posten wenn du es hast.
Viel Erfolg
mit welcher Begründung wollen die nicht zahlen ? Weil der Wagen erst 3 Wochen versichert ist HALLO ??? sind die noch ganz fit ?
In der Vollkasko sind Schäden durch Vandalismus abgedeckt - das ist ja bei deiner Freundin der Fall.
Frage meinerseits; wurde schon der Erstbeitrag gezahlt und bei welcher Versicherung ?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Phil_CWM
Die entsprechende Versicherung nennt sich Reisegepäckversicherung
leider nur teilweise richtig - das nennt sich "Aussenversicherung"
Bei meinem Dad hatte jemand die Seitenscheibe eingeschlagen und hat sich dann im Innenraum bedient, er hat aber auf jedenfall alles von der Versicherung bezahlt bekommen.
Was ich damit sagen will, du brauchst dir eigentlich keine Sorgen machen, da der "Inhalt" deines Pkw's durch die Hausrat abgesichert ist...
...so mein Versicherungsvertreter
wieder nur teilweise richtig: die Aussenversicherung ist auf eine bestimmten Prozent- oder Promillesatz (weiss ich grad nich so genau) der Versicherungssumme der Hausrat begrenzt, ausserdem gilt es eine mögliche Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ...
also wenn du kein Schreiben von den Cops hast, solltest du mal zu denen hinfahren. Die müssen so 'ne Art Logbuch über ihre Einsätze führen - da bist du garantiert drin aufgeführt ... anhand dessen können die dir dann was ausstellen
Aber bei einem Schaden so wie du ihn beschrieben hast müssen Spuren vorhanden sein - das da keine sind kann ich nicht glauben. Lass deinen wagen nochmal von nem Sachverständigen angucken!
nh4u war ja fix
wenn du dich bis heute Nachmittag (so ca. 17h) gedulden kannst, sag ich dir das gerne
Bei den meisten Gesellschaften kannst du eh nur die Prozente übernehmen, die du auch bisher erfahren konntest - also wenn du 3 Jahre den Führerschein unfallfrei wirst du dann auch so eingestuft. Die Übernahme der 30% machen leider nur noch ganz wenige Gesellschaften !
@ Chuck - du weisst aber schon das 'ne Insassenunfall eigentlich Unsinn ist ? Wenn deinen Insassen was passiert ist das über die Haftpflicht abgedeckt ...
Bei meinem 3-Türer waren hinten auch noch keine Kabel vorhanden ... ist aber relativ einfach die zu verlegen :))
ZitatOriginal von Golf_V5
Das sollte aber in den AGB stehen, die der Police beiliegen, ist bei mir so, da ich aber einen höheren Mehrwert habe, ist alles nochmal seperat aufgelistet worden ...
ist auch so - steht in den AGBs
@ Sleepi: was du da machen willst ist - um es mal deutlich zu sagen - UNSINN !
Einen 1,4er zu chippen bringt Kosten/Leistungstechnisch betrachtet gar nix - kauf dir für das Geld lieber was Nettes (Felgen, etc.)
Mit Aufbohren erlischt deine ABE und somit auch der Versicherungsschutz - also auch hier die Finger von lassen !
@ Sipi : wie geil !!! Ich hab mich vor Lachen kaum noch auf'm Stuhl halten können
Deine Meinung respektiere ich Alex - aber wie Semah schon gesagt hat, kann dir schneller was passieren, als dir lieb ist. Dann zahlst du dein Leben lang - ich würd mir das überlegen, ob ich mein Leben lang Geld abdrücken möchte. Das solltest du dir mal genau überlegen.
Wenn ich nach denn Allgemeinen Versicherungsbedingungen gehe, ist man grundsätzlich bis zum Ende der Erstausbildung in der PHV der Eltern mit drin. Ein Versicherer kann diese aber zu Gunsten des Kunden ändern - sprich verlängern.
Soweit ich das weiss übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung der Haftpflicht (korregiert mich bitte wenn's falsch ist) ganz oder anteilig.
Um zum Topic zurückzukommen; Jimmy leider sehe ich für dich schwarz. Schäden durch Familienangehörige sind i.d.R. nicht abgesichert.
wenn du mit deinen Eltern in "häuslicher Gemeinschaft" ( :Dich liebe diese Formulierung) lebst bist du in der Hausrat mit drin :))