Beiträge von boomer

    Kommt drauf an, ob deine Freundin einen Schaden "frei" hat - allerdings glaub ich das nicht, weil sowas nur bei längerer Laufzeit des Vertrags gewährt wird. Somit wird der Beitrag zum 01.01. wohl steigen ...


    freut mich, das es doch geklappt hat :)

    Beantworte bitte meine Frage: wurde der Erstbeitrag gezahlt ? Wenn ja steht die Versicherung in der Leistungspflicht.


    Dann ist es rechtlich völlig Wumpe ob 'nen Kollege, du, oder sonstwer den Wagen zerkratzt hat! Deine Freundin hat dann einen Rechtsanspruch auf die Regulierung des Schadens.


    Mein Vorschlag: Deine Freundin (oder du) solltet auf jeden Fall nochmal persönlich mit 'ner weiteren Person (als Zeuge) bei der Versicherung aufschlagen und auf die Regulierung drängen. Wird die Regulierung abgelehnt unbedingt ein Schreiben geben lassen, in dem bestätigt wird warum,weshalb und auf welcher rechtlichen Grundlage die Ablehnung erfolgt.


    Wenn ihr das Schreiben habt, geht damit zu 'nem Rechtsanwalt. Nehmt auch den Versicherungsschein und 'nen Kontoauszug mit (wegen Zahlung Erstbeitrag).


    Mich persönlich interessiert das Schreiben von der Versicherung - kannste ja mal hier posten wenn du es hast.


    Viel Erfolg

    ?( mit welcher Begründung wollen die nicht zahlen ? Weil der Wagen erst 3 Wochen versichert ist ?( HALLO ??? sind die noch ganz fit ?


    In der Vollkasko sind Schäden durch Vandalismus abgedeckt - das ist ja bei deiner Freundin der Fall.


    Frage meinerseits; wurde schon der Erstbeitrag gezahlt und bei welcher Versicherung ?

    also wenn du kein Schreiben von den Cops hast, solltest du mal zu denen hinfahren. Die müssen so 'ne Art Logbuch über ihre Einsätze führen - da bist du garantiert drin aufgeführt ... anhand dessen können die dir dann was ausstellen


    Aber bei einem Schaden so wie du ihn beschrieben hast müssen Spuren vorhanden sein - das da keine sind kann ich nicht glauben. Lass deinen wagen nochmal von nem Sachverständigen angucken!

    Bei den meisten Gesellschaften kannst du eh nur die Prozente übernehmen, die du auch bisher erfahren konntest - also wenn du 3 Jahre den Führerschein unfallfrei wirst du dann auch so eingestuft. Die Übernahme der 30% machen leider nur noch ganz wenige Gesellschaften !


    @ Chuck - du weisst aber schon das 'ne Insassenunfall eigentlich Unsinn ist ? Wenn deinen Insassen was passiert ist das über die Haftpflicht abgedeckt ...

    @ Sleepi: was du da machen willst ist - um es mal deutlich zu sagen - UNSINN !


    Einen 1,4er zu chippen bringt Kosten/Leistungstechnisch betrachtet gar nix - kauf dir für das Geld lieber was Nettes (Felgen, etc.)


    Mit Aufbohren erlischt deine ABE und somit auch der Versicherungsschutz - also auch hier die Finger von lassen !



    @ Sipi : wie geil !!! Ich hab mich vor Lachen kaum noch auf'm Stuhl halten können :D :D :D :D

    Deine Meinung respektiere ich Alex - aber wie Semah schon gesagt hat, kann dir schneller was passieren, als dir lieb ist. Dann zahlst du dein Leben lang 8o - ich würd mir das überlegen, ob ich mein Leben lang Geld abdrücken möchte. Das solltest du dir mal genau überlegen.


    Wenn ich nach denn Allgemeinen Versicherungsbedingungen gehe, ist man grundsätzlich bis zum Ende der Erstausbildung in der PHV der Eltern mit drin. Ein Versicherer kann diese aber zu Gunsten des Kunden ändern - sprich verlängern.


    Soweit ich das weiss übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung der Haftpflicht (korregiert mich bitte wenn's falsch ist) ganz oder anteilig.


    Um zum Topic zurückzukommen; Jimmy leider sehe ich für dich schwarz. Schäden durch Familienangehörige sind i.d.R. nicht abgesichert.