Beiträge von casait

    Also Leute,


    hier vielleicht mal 3 Tips, die Ihr beim Umgang mit den Förstern beherzigen solltet:


    1. Niemand ist verpflichtet, bei der Polizei mehr zu nennen, als seinen Namen und seine Anschrift. Zur Sache selbst muß keiner Angaben machen. Falls die Polizei mehr wissen möchte - hier also die Seriennummer eines Navi - braucht sie einen Beschlagnahmebeschluß. Den bekommt sie aber nur, wenn ein Tatverdacht besteht und ein solcher Tatverdacht besteht nicht automatisch bei jedem, der irgendwo mal ein gebrauchtes Navi ersteigert hat. Da müssen deutlich mehr Anhaltspunkte vorliegen.


    2. Im übrigen nützt die Überprüfung eines zum Kauf angebotenen Gerätes bei VW oder der Polizei gar nix. Bei geklauter Ware kann man niemals wirksam Eigentum erwerben. Wen es interessiert, sollte mal in § 935 BGB nachschlagen.


    3. Solltet Ihr also tatsächlich mal Probleme mit geklauter Ware habe, die irgendjemand zurückfordert, kann ich nur dringend empfehlen, ´nen Anwalt aufzusuchen und zwar bereits dann, wenn die Förster das erste mal klingeln!


    Bernhard