Beiträge von MySwap

    das mit den 145ern war ja nur als Vergleich :thumbup: :thumbup:


    Es ist leider so das ein 19jähriger der angehalten wird anders behandelt wird als ein 40jähriger :wacko: . Da spielen die Sheriffs ganz andere Karten aus :thumbdown: . Also schraube ich die Dinger im November so drauf, falls noch jemand einen Link zu ausdruckbaren Argumenten parat hat, würde ich dem gerne folgen. Auf jeden Fall schon mal heißen Dank :thumbup:

    Biete einen Kamei Frontgrill Typ 4 4163 für den Golf IV an, der Grill wird in Originalverpackung und Gutachten geliefert, ich denke mal 50 Euro sind fair zzgl 7 Euro für Versand, wer mag soll mir eine Mail schicken und Bankdaten anfordern.


    Ausserdem habe ich noch so eine Blende die Heckklappe ( Oberkante Heckscheibe ) mit Papieren, da weiß ich nur nicht wie man die befestigt, die soll auch so 50 Euro bringen, alternativ beide Teile für 100 Euro versichert frei Haus. Mail an " mikel (at) online.ms oder 015eins4242sechs88zwei

    ja, kannst Du.


    Die waren sicher früher mal im Fahrzeugschein eingetragen ;) Doch wenn der Besitzer wechselt bekommen die älteren Autos gleich die neuen Papiere und es steht dann nur noch eine Reifengröße drinne ;)

    Danke für die Antwort, genauso habe ich es vermutet, der Vorbesitzer war eigentlich sehr gründlich mit seinen Anschaffungen. Wenn ich google finde ich auch überall diese Hinweise auf die 195er mit ET38 bei Orignal VW Felge, aber muss ich mich nicht trotzdem auf irgendwas berufen können wenn ich angehalten werde? Die 235er Bereifung kann ich ja mit dem Nachtragsgutachten beweisen, aber wenn ich 195er ohne Eintrag draufstecke könnte ich ja auch 145er oder 205er fahren. MIr würden da echt die Argumente fehlen ?(

    Ich habe einen Golf IVer mit 235er Bereifung :D , alles super und so abgenommen. Ich habe den Wagen so gekauft und einen Satz Winterräder dabeibekommen:
    [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/00/s/MTYwMFgxMjAw/%24(KGrHqZ,!nwE-w2(Vc9wBP)m,VOIKQ~~60_0.JPG

    Original VW Felge 6J x 15H ET38 mit 195/65R15 91T Bereifung. Nach allem was ich googlen kann ist das auch das richtige Winterrad mit der richtigen Et für dieses Auto.


    In meiner Zulassungsbescheinigung, sowohl Teil I als auch Teil II stehen aber nur 175/80/14 88T eingetragen???


    Nun meine Frage, kann ich die 195er ohne weiteres fahren? Oder muss ich die eintragen lassen? das wäre doch Quatsch weil es ein Standardrad für den Golf IV ist. Andererseits habe ich den Führerschein auf Probe und muss ohnehin schon zur Nachschulung, kann also keinen weiteren Ärger brauchen ;( .


    :?: Danke für Eure Antworten :?: