Hallo zusammen,
zum leidigent Thema UBB. Hier ein Auszug aus einer eMail die ich als Antwort auf meine Anfrage zum Thema UBB an die Polizeidirektion Freiburg (zuständig für gan Baden-Württemberg) erhalten habe.
§ 49a StVZO schreibt verbindlich vor, dass nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtung an
Kraftfahrzeugen angebracht sein dürfen. Darunter fallen auch
Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die von Ihnen genannte
Unterbodenbeleuchtung ist nicht vorgeschrieben und deshalb unzulässig.
Da es sich um eine grundsätzliche Anbauvorschrift handelt, ist es auch
unerheblich, ob die Beleuchtung nur bei einem stehenden Fahrzeug oder
nur bei geöffneter Tür in Betrieb genommen werden kann. Im Sinne der
Prüfvorschriften für die Hauptuntersuchung sind entsprechende
Umbaumaßnahmen als erheblicher Mangel einzustufen. Sofern eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, kann im
Einzelfall sogar die Betriebserlaubnis erlöschen.
Neben dem Pauschalverbot aus § 49a StVZO gibt es aber keine
"wasserdichte" Vorschrift, die explizit die Unterbodenbeleuchtung
regelt. Bei polizeilichen Kontrollen besteht ein Ermessenspielraum
lediglich in der Bewertung, ob neben der Ordnungswidrigkeit eines
Beleuchtungsmangels die Betriebserlaubnis erloschen ist. Dies ist
abhängig davon, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung anderer
(Blendung, Erscheinungsbild des Fahrzeuges so geändert, dass es nicht
mehr eindeutig als Kfz. erkannt werden kann) größer ist, als deren
Ausbleiben.
Damit sollte wohl endlich klar sein, dass es PRINZIPIELL VERBOTEN ist. Es gibt nur einen Spielraum bei der Bestrafung durch die Polizei. Hoffentlich hat es jetzt auch endlich der letzte kapiert.
PS: Mich kotzt es auch unglaublich an - weil es sieht schon geil aus.