Zitat
Warum hatte der Golf denn 3wochen Werkstatt"Aufenthalt" wenn es nur 5tage gedauerd hätte?
Ich hab den Golf in einem Karosseriebetrieb abgegeben, in dem zu der Zeit recht viel los war.
Ich hab mich somit von Anfang an auf einen längeren Aufenthalt eingestellt.
Parallel wurden auch andere Fahrzeuge repariert - aber der längere Aufenthalt wirkt sich natürlich auch positiv auf die Rechnung aus.
Wenigstens konnte ich im Bus ein wenig entspannen
Der Karosseriemeister meinte jedoch, dass 5 Tage eher unrealistisch sind und man gute 3 Tage länger bräuchte (also unter idealen Bedingungen).
Somit ist es nur fair, dass die Versicherung nicht für die restlichen Tage aufkommen muss, in der der Wagen in der Werkstatt stand. Letztendlich hätte man meinen Golf auch wesentlich schneller reparieren können (auch wenn es doch eher 8 Tage geworden wären).
Mittlerweile war der Gutachter nun bei mir und hat sich das Fahrzeug nochmal angeschaut.
Er sagte, dass er die weiteren defekten Teile noch ergänzen wird und auch den Nutzungsausfall pro Tag korrigieren wird.
Das Ganze geht dann an meinen Anwalt weiter und dieser reicht das mitsamt den Fotos vom reparierten Fahrzeug an die Versicherung des Unfallverursachers.
Heute habe ich mit dem Anwalt telefoniert.
Er meinte, dass vom Gutachter noch nichts eingegangen ist.
Ich hoffe, dass er sich an seine Versprechungen hält.
Der Anwalt meinte aber, dass dies eigentlich kein Problem sein sollte, da der Nutzungsausfall mit letztendlich auch zu steht.
Jetzt heißt es abwarten.
Zitat
Du haftest ja aber nicht für seine Fehler.
Ja genau, so sehe ich das auch.
Hätte der Golf nicht schon 2012 nen leichten Bagatellschaden gehabt, wäre mir der falsche Nutzungsausfall gar nicht aufgefallen.
Fehler sind nur menschlich, doch es gilt auch diese wieder richtig zu stellen!!
Zitat
Hab gerade das gleiche Problem, aber der Gutachter ist sogar zu faul und unfähig für die Nachbegutachtung der ich seit 3 Monaten hinterherrenne.
Ich hab ja anfangs ebenfalls keine Antwort von Ihm erhalten.
Doch nach einigen Versuchen hat es dann doch noch telefonisch geklappt und wir haben einen Termin zur Nachbesichtigung ausgemacht.
Ich weiß nicht wie es konkret in deinem Fall ist, aber ich habe mir zeitweise überlegt, dass mein Anwalt den Gutachter diesbezüglich kontaktieren könnte (falls alle Stricke reißen sollten).
Vertritt dich denn eventuell ein Anwalt?