Beiträge von Roehre

    Hallo,


    vor einigen Wochen habe ich mir einen VW Golf IV Variant (Baujahr 2003, ca. 131.000 km) gekauft. Der Händler hat den TÜV extra neu machen lassen. Auf dem Prüfschein wurden keine Mängel festgestellt und HU/AU wurde bestanden.


    Nach Übergabe des Fahrzeugs bin ich zur DEKRA gefahren und habe den Gebrauchtwagen technisch prüfen lassen. Dabei wurden sieben Mängel festgestellt. Für alle bis auf einen Mangel übernimmt der Händler die Reparaturkosten. Dieser Mangel des DEKRA Sachverständigen heißt: "Hinterachse Metallgummilager teilweise abgelöst".


    Bevor ich mit dem Händler streite wollte ich gern wissen, ob es sich hierbei um ein normales Verschleißteil handelt, oder nicht. Meines Wissens kann ich für Verschleißteile keine Nacherfüllung im Sinne der Gewährleistung fordern. Besten Dank im Voraus.



    Roehre (KfZ-Laie)