Beiträge von 2.0fsi
-
-
Einschluss der groben Fahrlässigkeit
Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen sind das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sowie die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls.Das steht bei meiner kasko dabei!
also müsste sie zahlen oder?
-
ist er dir auch weggerollt?
also vorher haben wir die handbremse auch so fest angezogen wie es beim unfall war und wir haben den nicht schieben können
war ein etwas steiler berg, und da war eine garage mit fast waagrechter einfahrt, da bin ich dringestanden und hab die handbremse ca. 4-5 klicks angezogen, wo sie bis jetzt auch immer gehalten hat
jetzt geht sie aber bis zu 10 klicks hoch, das war vorher nicht!
-
in leichten gefälle geparkt und nur die handbremse angezogen, wie immer eigentlich
also am vorderen kotflügel ist ja eine delle, und eine ganz leichte in der tür
so ein schei** jetzt fahre ich den 3.ten tag
hinteren koti ist nichts passiert
passen gti teile daran, heute hat ein kumpel einen in den graben gesetzt und nur die rechte seite ist kaputt aber totalschaden
-
Servus, mir ist heute was richtig blödes passiert
Wollte fragen wie viel das kosten würde es wieder zu reparieren , ist ein 2006er 2.0Fsi mit vollkasko und 300euro selbstbeteiligung
Was würde denn der ganze spass kosten?
MfG
http://img851.imageshack.us/img851/9793/cimg1527k.jpg
http://img838.imageshack.us/img838/2135/cimg1528.jpg
http://img692.imageshack.us/img692/7254/cimg1535y.jpg
http://img651.imageshack.us/img651/4247/cimg1537r.jpg