Jede öffentliche (z.B. die Polizei) und private Institution (ADAC, GDV) welche zu eigenen Zwecken Daten sammelt, darf dies nur unter erheblichen Einschränkungen bzw. im Rahmen streng überwachter gesetzlicher Auflagen. Insbesondere die Herausgabe von Daten ist im Interesse der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen auf ein Minimum beschränkt. Als Privatmann wirst Du ungeachtet eines berechtigten Interesses an den Informationen vermutlich nicht weit kommen.
Sonst könnte ja jeder X-beliebige Nerd unter Angabe meines Kennzeichen und meiner Fzg-Identnummer (gut ablesbar in der Frontscheibe) mal eben nachfragen, wann ich wo an wievielen Unfällen beteiligt war.